UVG: Lücken geschlossen

Das Parlament hat das revidierte Unfallversicherungsgesetz verabschiedet. Es regelt unter anderem die Unfallversicherung für arbeitslose Personen.

Versicherungslücken geschlossen: Fällt der Arbeitsbeginn auf ein Wochenende, ist der Versicherungsschutz bei Unfällen neu trotzdem gewährleistet.
Versicherungslücken geschlossen: Fällt der Arbeitsbeginn auf ein Wochenende, ist der Versicherungsschutz bei Unfällen neu trotzdem gewährleistet.

Das Parlament hat das revidierte Unfallversicherungsgesetz (UVG) Ende September gutgeheissen. Es schliesst einige Lücken im Gesetz.

So ist zum Beispiel der UVG-Versicherungsschutz für Arbeitslose neu im Gesetzt geregelt.

Auch Lücken im Versicherungsschutz beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle wurden geschlossen: So ist künftig ein Arbeitnehmer versichert, sobald er einen gültigen Arbeitsvertrag hat – nicht etwa erst, wenn er zum ersten Mal zur neuen Arbeitsstelle geht wie zuvor. Der Arbeitnehmer ist also künftig auch geschützt, wenn der Vertrag an einem Wochenende beginnt.

Präzisiert werden unter anderem auch die Bestimmungen über die Deckung von «unfallähnlichen Körperschädigungen» wie Bänder- oder Muskelrissen. Neu soll der Unfallversicherer die Kosten dafür übernehmen, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung auf Abnützung oder auf eine Krankheit zurückzuführen ist.

Nicht zuletzt soll dank der Revision künftig Überentschädigungen der Rentenempfänger verhindert werden. So werden künftig lebenslänglich ausgerichtete UVG gekürzt werden, sobald die betroffene Person das ordentliche Rentenalter erreicht hat.  Die Absicht dahinter ist, Bezüger einer UVG-Rente gegenüber nicht verunfallten Personen nach der Pensionierung nicht zu bevorteilen.

Neu verankert werden mit der Revision auch erstmals Nebentätigkeiten er Suva wie etwa Rehakliniken, die Entwicklung und der Vertrieb von Sicherheitsprodukten und die betriebliche Gesundheitsförderung. Diese Tätigkeiten müssen finanziell selbsttragend sein und in engem Zusammenhang mit der Hauptaufgabe der Suva stehen. Damit setzt das revidierte Gesetz der Suva klare Rahmenbedingungen für ihre künftigen Aktivitäten im schweizerischen Sozialversicherungsmarkt.

Die Revision, die Anfangs 2006 gestartet wurde, scheiterte in ihrem ersten Anlauf im Jahr 2011 – sie ging den Räten zu weit. Darauf handelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Kompromiss aus, den auch die privaten Versicherer und die Suva mittragen. Diesen haben die Räte nach einer letzten Differenzbereinigung zwischen Stände- und Nationalrat gutgeheissen.

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