Velopolitik unter der Lupe
Das Velofahren wird vielerorts in der Schweiz gefördert, und die letzte Volksabstimmung hat diese Entwicklung bestätigt: Strassen werden angepasst, Verkehrsregeln geändert. Einige Massnahmen erhöhen allerdings ungewollt auch das Unfallrisiko. Wie mit einer sinnvollen Veloförderung auch die Sicherheit steigen kann, thematisiert die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung in einem neuen Grundlagenpapier.
Veloförderung ist ein Zeichen der Zeit. In dicht bebauten, urbanen Regionen ist sie ein Weg, um die Mobilität auch in Zukunft zu gewährleisten. Mehr Veloverkehr heisst aber auch mehr Druck auf die Behörden: Sie sollen eine angemessene Verkehrsinfrastruktur bereitstellen und die Verkehrsregeln zugunsten der Velofahrer anpassen. Dafür gibt es eine breite Palette von Lösungen – doch nicht alle dienen der Verkehrssicherheit, wie die bfu in ihrem neuen Grundlagenpapier festhält.
Beim Fördern gleichzeitig Risiken reduzieren
Positiv für die Verkehrssicherheit sind aus Sicht der bfu unter anderem die folgenden Veloförderungsmassnahmen, sofern sie nach dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt werden:
- Radwege ausserorts. Wenn allerdings ein Radweg aus Platzgründen nur einseitig separat zur Strasse verläuft, braucht es Anschlussbauwerke für jene Velofahrer, die am Ende des Radwegs auf die gegenüberliegende Strassenseite wechseln müssen. Sinnvoll sind dort Schutzinseln in der Fahrbahnmitte, damit die Strasse in zwei Etappen überquert werden kann.
- Bauliche Linksabbiegehilfen. Durch Schutzinseln in der Strassenmitte können Velofahrer das oft riskante Linksabbiegen in zwei Etappen absolvieren und einen Sicherheitshalt einlegen.
- Rote Radstreifenabschnitte. In komplexen, stark befahrenen Knotenbereichen lassen sich Unfälle reduzieren, wenn Radstreifen rot eingefärbt werden – das zeigen Forschungsergebnisse.
Als kritisch für die Verkehrssicherheit beurteilt die bfu zum Beispiel folgende Fördermassnahmen:
- Velostrassen in Tempo-30-Zonen. Die Städte Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich haben dieses Konzept getestet; die bfu beurteilt es als nicht zielführend. Gefährlich ist unter anderem, dass der Rechtsvortritt nicht gelten soll, wo eine Velostrasse signalisiert ist. Ungewohnte Vortrittsregelungen sind aus Sicht der Unfallprävention riskant.
- Rechtsabbiegen bei Rot für Velos generell gestatten. Zwar ist ein zweijähriger Pilotversuch im Kanton Basel-Stadt zum Schluss gekommen, dass diese Neuregelung keine gravierenden negativen Auswirkungen hätte. Die Studie weist aber Mängel auf, weshalb die bfu das Rechtsabbiegen bei Rot weiterhin nur unter bestimmten Bedingungen befürwortet.
- Generelle Freigabe von Einbahnstrassen im Gegenverkehr. Zwar ist es möglich, Einbahnstrassen für Velos in beide Richtungen freizugeben. Die bfu unterstützt dies aber nur in Einzelfällen, etwa wenn es genug Platz gibt und die Anfangs- und Endpunkte gut gestaltet werden.
Text: bfu