Verursacherprinzip im Strahlenschutz wird präzisiert

Im Strahlenschutzgesetz (StSG) besteht noch Potenzial bei der Ausdefinierung des Verursacherprinzips. Betreiber von Kernkraftwerken (KKW) sollen künftig verplichtet werden, die anfallenden Kosten von Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilomentern um ein Werk zu übernehmen.

Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip steht immer für den Grundsatz, dass Verursacher die Kosten für die Massnahmen tragen, die sie verursacht haben. Laut dem Bundesrat sind aber in einzelnen Fällen noch Präzisierungen und Anpassungen im Gesetz nötig, wenn es beispielsweise um die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten geht. Diese Kosten müssten dem Bund zufolge durch die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) in deren Umkreis gedeckt werden. Sie sollen sogar für die vollen Kosten aufkommen.

Eine weitere Gesetzesänderung sehe vor, dass die Kosten für Sanierungsmassnahmen bei radioaktiv kontaminierten Standorten durch die Verursacher und die Inhaber getragen werden sollen. Gemeint sind beispielsweise radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind.

Das Verursacherprinzip soll zudem für jene Kosten präzisiert werden, die bei einer spezifischen Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung von Betrieben anfallen. In diesem Zusammenhang sollen auch datenschutzrelevante Fragen geklärt werden.

Einnahme von Jodtabletten
Die rechtzeitige Einnahme von Jodtabletten zur Vorbeugung von Schilddrüsenkrebs ist für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen unter 45 Jahren eine wirksame Massnahme bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk. Um eine rechtzeitige Einnahme sicherzustellen, werden die Jodtabletten in allen Haushalten im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke vorverteilt. Die Tabletten sind lediglich für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden.
Personen über 45 Jahren ist neu gemäss der Eidg. Kommission für Strahlenschutz eine Einnahme der Jodtabletten nicht mehr empfohlen. Betroffene über 45 Jahre, die nicht auf die Einnahme von Jodtabletten verzichten möchten, sollten die Einnahme im Voraus mit ihrem Arzt besprechen.  Quelle: Bund

 

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