Videosicherheit: Praxisratgeber überarbeitet
In der Videosicherheit hat sich in den letzten Jahren vieles geändert: Nebst technischen Aspekten sind auch neue rechtliche Fragestellungen dazugekommen – zum Beispiel bezüglich der DSGVO. Der BHE hat deshalb seinen Praxisratgeber Videosicherheit überarbeitet.
Videosicherheitssysteme helfen nicht nur bei der Aufklärung von strafrechtlichen Delikten oder der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche oder arbeitsrechtlicher Massnahmen: Sie leisten – richtig eingesetzt – auch einen Beitrag zur Prävention oder zur frühzeitigen Unterbrechung von Straftaten oder anderen unerwünschten Handlungen.
Voraussetzung dafür, dass die Kameras die erwünschte Wirkung auch entfalten, ist insbesondere, dass die Planung des Videosicherheitssystems auf den Einsatzzweck abgestimmt wird. Dabei sind viele Stellschrauben zu beachten – von der Auswahl der Videotechnik bis zum Zusammenspiel mit anderen Sicherheitskomponenten, etwa auch externen Sicherheitsdienstleistern. Damit Planer, Errichter sowie Anwender hier möglichst genaue Entscheidungen treffen können, hat der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik seinen nun rund 200 Seiten starken Praxisratgeber Videosicherheit neu aufgelegt.
Anforderungen an den neuen Datenschutz
In der umfassend überarbeiteten und erweiterten Ausgabe für 2019/2020 werden nahezu alle wichtigen Details aufgeführt, die für ein leistungsfähiges Videosicherheitssystem, aber auch für den rechtssicheren Betrieb von Bedeutung sind. Der Ratgeber widmet sich daher neben den aktuellen technologischen Entwicklungen in der Videosicherheit auch den Rahmenbedingungen, unter denen Bilder aufgezeichnet und ausgewertet werden können. Das Kapitel zu den rechtlichen Fragen der Videosicherheit wurde völlig neu erarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Ausführlich berücksichtigt wurden dabei die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Kapitel zu Cyber-Security
Zum Thema Datensicherheit gehört auch die Absicherung von Kameras und aufgezeichneten Bildern gegen den Zugriff von Cyberkriminellen. In der jüngeren Vergangenheit gab es hier einige Beispiele, etwa die Aktivitäten der russischen Hackergruppe „Carbanak“, die bei Banken nahezu 1 Mrd. US-Dollar erbeuteten, unter anderem durch die Kompromittierung von Überwachungskameras. Als komplexes IT-System oder auch nur als Mitnutzer von Netzwerktechnologien sind Videosicherheitslösungen zwangsläufig durch aktuelle und künftige Angriffsvarianten gefährdet.
Neu im Video-Praxis-Ratgeber ist als eigenständiges Kapitel das Thema Cyber-Security, das Lösungsvarianten für unterschiedliche Einsatzbereiche aufzeigt. Ebenfalls ausführlich und in einem eigenständigen Kapitel werden nun auch sinnvolle Konzeptionen für eine Videofernüberwachung vorgestellt und dabei insbesondere auch die Anforderungen an eine Aufschaltung bei einer externen Leitstelle behandelt. Eine wichtige Ergänzung zur Lektüre des Ratgebers ist für Facherrichter das vom BHE neu konzipierte Video-Sicherheitssystem-Planungstool. (BHE Sicherheitstechnik)
Die 4. Auflage des „Praxis-Ratgeber Videosicherheit“ kann im BHE-Shop bestellt werden.