Videoüberwachung: Zeit für ein Update
Seit 2015 ist die Norm IEC/SN 62676-4 «Anwendungsregeln für Videoüberwachung» in Gebrauch. Und weil sie im Wesentlichen auf der bereits 2012 erschienenen DIN 50132-7 basierte, ist sie erst recht schon etwas in die Jahre gekommen. Seither hat sich in der Videoüberwachung jede Menge getan.
Im Wesentlichen unterscheide sich die Neufassung in drei Bereichen, erklärt Adler: «Bei der Auflösung und Bildqualität, beim Sicherheitskonzept und beim Betrieb sowie der Instandhaltung und Pflege.»
Auflösung und Bildqualität
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Auflösung der Kameras. Während die alte Norm noch auf einer horizontalen Auflösung von 576 Pixeln basierte, geht die neue Norm von UHD-Auflösung mit 3840 Pixeln horizontal und 2160 Pixeln vertikal aus. Dies ermöglicht eine wesentlich schärfere und detailliertere Videoüberwachung, mit der sich Personen, Fahrzeuge oder andere Objekte nun zweifelsfrei identifizieren lassen.
In die Entwicklung wurden neben Ingenieuren und Technikern auch Forensiker aus Deutschland und der Schweiz einbezogen, um sicherzustellen, dass die Auflösung hoch genug ist, um Personen zweifelsfrei identifizieren zu können. Dies ist besonders wichtig, um im Falle eines Rechtsstreits die Identität einer Person eindeutig nachweisen zu können.
Sicherheitskonzept
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Sicherheitskonzept. Die neue Norm legt mehr Wert auf eine detaillierte Bedrohungsanalyse und Risikobewertung. Anders als in der alten Norm, die nur eine generische Risikobewertung vorsah, wird jetzt eine spezifische Einstufung der Sicherheitsgrade vorgenommen. Je nach Anwendung und Bedrohungsszenario wird der entsprechende Sicherheitsgrad festgelegt und die notwendigen Massnahmen abgeleitet.
Instandhaltung und Pflege
Auch die Vorschriften zur Instandhaltung und Pflege der Systeme wurden erweitert. Dies umfasst regelmässige Inspektionen und Wartungszyklen, die je nach Sicherheitsgrad variieren. Für höchste Sicherheitsgrade sind beispielsweise vierteljährliche Überprüfungen vorgesehen. Dies stellt sicher, dass die Systeme stets optimal funktionieren und keine Schwachstellen aufweisen.
Fazit
Die endgültige Version der Norm soll bis spätestens Anfang 2025 verfügbar sein. Um die Systemadministratoren und Spezialisten über die Neuerungen zu informieren, plant der SES Webinare.
Obwohl die Norm keinen gesetzlichen Charakter hat, repräsentiert sie den aktuellen Stand der Technik und dient daher als wichtige Orientierungshilfe. Sie gibt Empfehlungen, die bei Rechtsfällen und Ausschreibungen von Bedeutung sind. Die neue Norm wird auch in die Richtlinien des SES einfliessen und so die neue Grundlage für die Errichtung und Wartung von Videoüberwachungssystemen bilden.
Durch die neue Norm wird sichergestellt, dass die Videoüberwachungssysteme auf dem neuesten Stand der Technik sind und eine hohe Qualität und Sicherheit bieten. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten – von Planern über Errichter bis hin zu Endkunden – ein gemeinsames Verständnis und klare Richtlinien haben, um die bestmögliche Überwachung und Sicherheit zu gewährleisten.