Wann zahlt die Rega?

Mit wenig Geld werden Sie zum Rega-Gönner oder zur Rega-Gönnerin. Doch das ist nicht gleichbedeutend mit einer unentgeltlichen Luftrettung im Notfall. Denn die Rega ist keine Versicherung.

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Eine Rega-Gönnerschaft ist eine Spende gegenüber der Stiftung. Die Rega ist keine Versicherung, kann «nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen». Die Rega finanziert sich aus über 60 Prozent durch Gönnerbeiträge. Wichtig ist zudem: Die Rega führt nicht jede Luftrettung in der Schweiz durch.

Vorteile einer Gönnerschaft

Zum einen tragen Sie als Gönner oder Gönnerin gemeinsam mit rund 3,6 Millionen anderen Menschen in der Schweiz überhaupt zum Erhalt einer erstklassigen Luftrettung im Inland oder Ausland bei. Denn die Rega erhält keine Subventionen von der öffentlichen Hand. Zum anderen profitieren Sie unter Umständen vom teilweisen oder vollständigen Erlass der Rettungskosten, falls keine Versicherung oder eine andere Drittpartei dafür aufkommt. Die Rega entscheidet dabei aber immer nach eigenem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Der Gönnerbeitrag kann zudem fast in der ganzen Schweiz als Spende von den Steuern abgezogen werden. Beachten Sie die Regelung in Ihrem Wohnkanton.

Wann beteiligt sich die Rega?

Die Rega kommt bei Mitgliedern nur dann für einen teilweisen oder vollständigen Erlass der selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen auf, wenn keine Versicherung oder keine Drittpartei dafür aufkommt.

Was lohnt sich: Rega oder Versicherung?

Grundsätzlich beteiligt sich die Rega immer nur auf freiwilliger Basis an der Finanzierung der Rettungskosten. Und das auch nur, wenn keine Versicherung oder Drittpartei dafür aufkommt. Deshalb sollten Sie unbedingt einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Erwägung ziehen, denn Rettungen sind oft sehr teuer.

Die Unfallversicherung zahlt Rettungskosten von Angestellten

Bei einem Unfall kommt die Unfallver­sicherung zum Tragen. Hier gibt es zwei unterschiedliche Ausprägungen. Angestellte mit einem Pensum von mehr als 8 Stunden wöchentlich bei einem Arbeitgeber sind von diesem gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gegen Nichtberufsunfälle versichert. Sie profitieren auch bei Freizeitunfällen von der vollständigen Deckung der Rettungskosten. Wer keine berufliche Unfallversicherung hat, braucht eine Unfallversicherung der Krankenkasse. Das gilt auch bei Unfällen im EU/EFTA-Raum. Im übrigen Ausland zahlt die Unfallversicherung höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Hier kann es je nachdem teuer werden.

Krankenversicherung – Zusatzversicherung deckt Rettungskosten

Eine ambulante Zusatzversicherung schon ab rund Fr. 11.10 pro Monat deckt die Kosten für Kranken- und Rettungstransporte im In- und Ausland ganzjährig. Alternativ können Sie gezielt vor einer Reise in Länder mit sehr hohen Gesundheitskosten, allen voran die USA, Kanada, die Vereinigten Arabischen Emirate und Japan, einmalig eine Reiseversicherung speziell für die Dauer des Aufenthaltes abschliessen.

Achtung: Wenn Sie sich präventiv unverletzt aus einer misslichen Situation retten lassen (etwa wenn Sie sich im Gebirge verstiegen haben), dann kann ein langwieriger Rechtsstreit drohen. Solche Einsätze werden in der Regel nicht von der Versicherung bezahlt und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Wie viel kostet ein Rettungs­einsatz der Rega?

Ein Rettungseinsatz mit Helikopter (ohne zusätzlichen Rettungsspezialisten, etwa im Gebirge) kostet im Durchschnitt rund 3500 Franken. Eine Rega-Mitgliedschaft pro Jahr kostet Fr. 40.– (für Paare und Familien Fr. 80.–).

Quelle: Rega

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