Was ändert sich 2020 für Drohnenpiloten?

Für Drohnenpiloten gelten in der Schweiz ab dem nächsten Jahr neue Regeln. Was gilt es neu zu beachten?

Wer neu eine mit Kamera ausgerüstete Drohne betreibt, muss sich ab 2020 registrieren. Foto: R. Strässle

 

Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Sie tritt ab Juni 2020 in Kraft. Damit können Drohnenpiloten in Zukunft im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln fliegen. Die Harmonisierung ermöglicht auch den grenzüberschreitenden Transfer der Drohnentechnologie und schafft damit laut Bund eine Grundvoraussetzung für die wachsende Drohnenindustrie. Denn immer mehr werden die unbemannten Luftfahrzeuge auch für berufliche Zwecke eingesetzt, beispielsweise für Inspektionen. Laut Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wird im Vergleich zu heute neu folgende Regelung gelten:

  • Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250 g betreibt, muss sich ab Juni 2020 registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren.
  • Registrierungspflichtig sind auch Besitzer von Drohnen unter 250 g, sofern diese mit einer Kamera ausgerüstet sind oder andere Personendaten bearbeiten können.
  • Neu gilt in der offenen Kategorie eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
  • Drohnen müssen gewisse industrielle Grundstandards erfüllen und erhalten dafür ein CE-Siegel.
  • In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
  • Kleine Drohnen unter 250 g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.
  • Der Modellflug im Rahmen von Verbänden und Organisationen kann weitgehend im bisherigen Rahmen weiterbetrieben werden. Die Grundlagen dafür werden zusammen mit dem Modellflugverband SMV erarbeitet.

Für weitere Informationen: https://bit.ly/2ngy4O2

 

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