Weitere Massnahmen gegen steigende Gesundheitskosten

Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. An seiner Sitzung Mitte August 2020 hat er ein zweites Massnahmenpaket beschlossen, mit dem er die medizinische Versorgung weiter verbessern und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen will. Das Sparpotenzial beträgt rund eine Milliarde Franken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. November 2020.

Der Bundesrat will zudem mit drei Massnahmen die Koordination stärken, um unnötige Behandlungen zu vermeiden. © Depositphotos/Feverpitch

Mit dem vorliegenden zweiten Paket setzt der Bundesrat seinen Entscheid vom 20. Mai 2020 um, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP) vorzulegen.

Als zentrale Massnahme will der Bundesrat für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) eine Zielvorgabe einführen. Dabei legen Bund und Kantone jährlich fest, wie stark die Kosten wachsen dürfen, zum Beispiel bei den stationären Spitalbehandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Arzneimitteln. Sie beziehen dabei die wichtigsten Akteure mit ein. Die Akteure bestimmen in erster Linie, welche Massnahmen zu ergreifen sind, wenn die Vorgaben überschritten werden. Patientinnen und Patienten haben jedoch stets Zugang zu allen Leistungen der OKP. Heute fehlen systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen angemessen ist. Die Zielvorgabe erhöht die Transparenz, stärkt die Verantwortung und reduziert medizinisch unnötige Leistungen.

Die Zielvorgabe erfüllt auch die Anliegen der «Kostenbremse-Initiative» der CVP und zeigt zusätzlich auf, wie die vorgegebenen Wachstumsziele erreicht werden können, ohne dass eine Rationierung von medizinisch nötigen Leistungen stattfindet.

Koordination verbessern

Der Bundesrat will zudem mit drei Massnahmen die Koordination stärken, um unnötige Behandlungen zu vermeiden und damit die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Alle Menschen in der Schweiz sollen eine Erstberatungsstelle wählen, an die sie sich bei gesundheitlichen Problemen zuerst wenden, zum Beispiel eine Hausärztin oder einen Hausarzt, eine HMO-Praxis oder ein telemedizinisches Zentrum. Diese beraten die Patientinnen und Patienten, behandeln sie selber oder weisen sie an spezialisierte Ärztinnen und Ärzte weiter. Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wie das Hausarztmodell haben sich bewährt und sind heute breit akzeptiert.

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