Weko büsst acht Firmen

Acht Strassen- und Tiefbauunternehmen haben in den Bezirken See-Gaster (SG) sowie March und Höfe (SZ) zwischen 2002 und 2009 bei mehreren hundert Ausschreibungen die Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Wettbewerbskommission hat gegen die Firmen Bussen von insgesamt rund 5 Millionen Franken ausgesprochen.

Von der Weko gebüsst: acht Strassen- und Tiefbauunternehmen. © depositphotos

Die Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko) wurde im April 2013 insbesondere aufgrund einer statistischen Analyse von Offertöffnungsprotokollen mit Hausdurchsuchungen eröffnet, wie die Weko schreibt. Gemäss Angaben hat sich gezeigt, dass De Zanet AG, Hagedorn AG, Oberholzer Bauleistungen AG, Implenia Schweiz AG (bzw. Batigroup), Walo Bertschinger AG St. Gallen, Gebr. P. und J. Reichmuth AG, Toller Unternehmungen AG sowie Bernet Bau AG sich ab 2002 bis Mitte 2009 über die Offertstellungen absprachen, um in den Bezirken See-Gaster, March und Höfe die Vergaben von öffentlichen und privaten Strassen- und Tiefbauprojekten zu manipulieren.

„Marktabklärungssitzungen“

Im Rahmen der genannten Absprachen hätten sich die genannten Unternehmen bis Mitte 2009 regelmässig zu „Marktabklärungssitzungen“ getroffen. Dabei wurden von ihnen selbst erstellte, stetig aktualisierte Listen besprochen, auf welchen aktuelle Strassen- und Tiefbauprojekte von öffentlichen oder privaten Bauherren aufgeführt waren, wie die Weko betont. Die acht Unternehmen hätten sich über ihre jeweiligen Interessen für die Beschaffungen ausgetauscht. Habe Einigkeit bestanden, sei jene Unternehmung bestimmt worden, die den Zuschlag erhalten sollte. Die anderen Unternehmen boten ihre Leistung in der Folge zu höheren Offertpreisen an, wie die Weko weiter schreibt. In der Zeit zwischen 2002 und Mitte 2009 hätten die Firmen auf diese Weise hunderte von Strassen- und Tiefbausubmissionen beeinflusst und entsprechend Preise abgesprochen.

Selbstanzeige hilft

Eine solche Zusammenarbeit zur Aufteilung von Submissionen mittels Preisabreden ist volkswirtschaftlich besonders schädlich und stellt einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar, wie die Weko betont. Bei der Bussenfestsetzung berücksichtige man die Schwere der Wettbewerbsbeschränkung sowie die Dauer der Gesamtabrede. Einer Unternehmung habe man die Busse vollständig erlassen, da sie sich nach den Hausdurchsuchungen als Erste selber angezeigt und sehr gut mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert habe. Einem zweiten Unternehmen sei die Busse teilweise reduziert worden.

Die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörde. Der Weko-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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