Weniger Diebstahl- und Sabotagerisiko
Seit wenigen Tagen ist das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über 100 Staaten unterzeichnet und kann somit in Kraft treten.
„Mit dem geänderten Übereinkommen wird das einzige legal bindende weltweite Instrument für einen wirkungsvollen Schutz des nuklearen Materials vor Diebstahl und Sabotage ganz erheblich geschärft“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Deutschland. Das Übereinkommen sei damit ein wichtiger Baustein zur Verringerung des weltweiten Risikos von Terroranschlägen auf Atomanlagen.
Das Übereinkommen regelt den Schutz internationaler Nukleartransporte gegen Diebstahl und war ein erster Meilenstein für einen international bindenden Mindeststandard bei diesen Transporten. Das Übereinkommen legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten fest und regelt die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung.
Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten würden sich nun verpflichten, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmass zu beschränken, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit schreibt. Auch den Katalog strafbewehrter Handlungen und die Regeln für die internationale Zusammenarbeit habe man erweitert.