Wissen rund um das GHS

Neue chemische Produkte dürfen seit Anfang Juni nur noch mit den neuen Gefahrensymbolen versehen werden. Der Bund unterstützt mit Informationsmaterial rund um die neue Regelung.

Die vollständige Umstellung auf die neue Produktekennzeichnung erfolgt in der Schweiz schrittweise. Sie ist bei den Grossverteilern bereits weit fortgeschritten. Bis Ende Mai 2017 dürfen jedoch die bereits hergestellten Produkte mit der alten Kennzeichnung noch verkauft werden.

Für Betriebe sowie die Bevölkerung stehen unter www.cheminfo.ch (d) oder www.infochim.ch (f/i) Broschüren, Merkblätter, Lernmaterialien, Lernfilme und Flyer zum Download oder zum Bestellen zur Verfügung. Lanciert wurde auch eine kostenlose App für Smartphones. Die App «cheminfo» liefert unter anderem Informationen zu den neuen Symbolen und enthält eine Notruf-145-Funktion, die bei Vergiftungsunfällen und Vergiftungsverdacht betätigt werden kann. Dabei gelangt der Notruf an die Zentrale von Tox Info Suisse, wo rund um die Uhr unentgeltlich ärztliche Auskunft erteilt wird.

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