Zeiterfassung bei Banken wird gelockert
Die Arbeitszeiterfassung in der Bankbranche wird gelockert. Darauf haben sich die Sozialpartner diese Woche geeinigt.
Bankangestellt mit einem fixen Jahreseinkommen ab 120’000 Franken und mit grosser Zeitautonomie sollen künftig auf die Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen. Dies haben die Sozialpartner der Bankenbranche – dem Schweizerischen Bankpersonalverband SBPV, dem Kaufmännischen Verband und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband – bekannt gegeben.
Auch Angestellte unter der Lohngrenze, die ihre Arbeitszeit grösstenteils selber festsetzen dürfen, können künftig die Arbeitszeit erleichtert erfassen: Sie müssen nur noch die geleisteten Stunden angeben, nicht aber die genauen Zeiten und Pausen.
Diese Vereinbarung ist eine Reaktion auf der Kompromissvorschlag in der Arbeitszeiterfassung, die der Bundesrat Mitte Februar dieses Jahres bekanntgegeben hat.
Die Gesundheit der Angestellten soll aber dadurch nicht gefärdet werden: Die Vereinbarung enthält verschiedene Informations- und Präventionsmassnahmen zum Gesundheitsschutz