Zunahme der Jugendurteile, weniger Erwachsenenurteile im Jahr 2023
Im Jahr 2023 wurden 23 080 Jugendurteile ausgesprochen; das sind 11% mehr als 2022. Die Zahl der Urteile aufgrund von Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch hat um 5% zugenommen und den seit 2015 beobachteten Trend somit fortgesetzt. Bei den Erwachsenen wurden 102 822 Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder Vergehens ins Strafregister eingetragen, was einem leichten Rückgang gegenüber 2022 entspricht (-1,4%). Dies sind einige Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Die Zahl der Jugendurteile aufgrund einer Widerhandlung gegen das Strafgesetzbuch (StGB) steigt seit 2015 stetig an. Zwischen 2015 und 2023 hat sie sich um 42,3% von 5991 auf 8528 erhöht. Am stärksten zugenommen haben die Urteile wegen schwerer Körperverletzung, Raufhandel und Hinderung einer Amtshandlung. Letztere sind in den vergangenen neun Jahren um nahezu das Dreifache gestiegen.
Die Zahl der Verurteilungen aufgrund von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität hat sich seit 2015 ebenfalls fast verdreifacht. Besonders markant zugenommen haben dabei die Jugendurteile wegen Pornografie, die praktisch um das Vierfache gestiegen sind. Die Straftaten gegen die Freiheit wie Drohung und Nötigung sowie die Vermögensstraftaten wie Diebstahl und Raub haben sich wiederum verdoppelt.
Der deutliche Anstieg der Jugendurteile zeigt sich sowohl bei den männlichen Jugendlichen (+38,5%) als auch bei den weiblichen Jugendlichen (+32,7%) sowie bei jenen mit Schweizer Staatsangehörigkeit (+23,7%) als auch bei jenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (+43,9%). Am stärksten fällt die Zunahme bei den jüngsten Straffälligen aus: Die Zahl der unter 15-Jährigen, die wegen einer Straftat gemäss StGB verurteilt wurden, hat sich zwischen 2015 und 2023 um 60,2% erhöht.
Jugendliche: Rückgang der Straftaten in Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelhandel und -konsum
Der Abwärtstrend der Jugendurteile wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wie Betäubungsmittelhandel und -konsum setzte sich 2023 fort (-55,4% bei beiden Straftaten in den letzten neun Jahren). Gegenüber 2022 verringerten sich die Jugendurteile wegen Betäubungsmittelhandel und -konsum um 19,7% bzw. 12,9%.
Jugendliche: Mehr Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz
2023 ergingen 5857 Jugendurteile aufgrund von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dies entspricht einer Zunahme von 16,3% gegenüber dem Vorjahr. Besonders ausgeprägt war der Anstieg bei den Verurteilungen wegen Verletzung der Verkehrsregeln. Die mittelschweren Widerhandlungen nahmen um 21,5% zu, die schweren, mehrheitlich Geschwindigkeitsüberschreitungen, um 39,4%.
Jugendliche: Die Mediation als Konfliktlösungsmodell
464 der insgesamt 24 312 Jugendstrafsachen (1,9%), die dem BFS gemeldet wurden, konnten 2023 mittels einer Mediation einvernehmlich gelöst werden. Im Zeitraum 2020-2023 wurden am häufigsten Konflikte in Zusammenhang mit Ehrverletzungen und Handlungen gegen die körperliche Unversertheit mit einer Mediation beigelegt (15,3% bzw. 12,8%).
Beim Anteil der erfolgreichen Mediationen sind praktisch keine geschlechterspezifischen Unterschiede festzustellen (Täter: 1,9%; Täterinnen: 1,3%). Differenziert nach Altersgruppe zeigen sich hingegen grosse Unterschiede. Mit zunehmendem Alter der straffälligen Jugendlichen sinkt der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Mediationen. Während er bei den 10-Jährigen bei 10% liegt, beträgt er bei den 16- und 17-Jährigen zwischen 0,7% und 0,9%. Weitere Ergebnisse zur Mediation bei Minderjährigen sind im BFS Aktuell zu finden.
Erwachsene: Weniger Verurteilungen
2023 wurden bei den Erwachsenen 102 822 Urteile wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen das Strafgesetzbuch, das Strassenverkehrsgesetz, das Ausländer- und Integrationsgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz ins Strafregister eingetragen. Das sind 1,4% weniger als im Vorjahr. Am stärksten abgenommen haben die Verurteilungen wegen Betäubungsmittelhandel, dort setzte sich der 2015 begonnene Abwärtstrend fort (-14,2% gegenüber dem Vorjahr; -45,8% seit 2015). In die andere Richtung verliefen die Vermögensstraftaten. Dort wurde beispielsweise bei den Verurteilungen wegen Diebstahl im Jahr 2023 ein Anstieg um 23,9% gegenüber 2022 verbucht.
2023 enthielten 69,7% der Strafurteile eine bedingte Geldstrafe. In 89,6% dieser Fälle wurde zudem eine Busse verhängt. Diese kann gemäss dem schweizerischen Strafgesetz nie bedingt ausgesprochen werden. In den letzten Jahren wurden nahezu 7% aller bedingten Geldstrafen während der Probezeit widerrufen, worauf die Verurteilten den ausgesetzten Betrag bezahlen mussten.
Die Zahl der ausgesprochenen Landesverweisungen ist zwischen 2022 und 2023 stabil geblieben (2023: 1974). Bei 91,7% handelte es sich um obligatorische Landesverweisungen, d. h. die Verurteilten haben mindestens eine Straftat begangen, bei der Artikel 66a des StGB eine obligatorische Landesverweisung vorsieht.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS)