Erlass der PSA-Verordnung und der Gasgeräteverordnung

Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 den Erlass der Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und der Verordnung über die Sicherheit von Gasgeräten beschlossen. Damit bleibt der freie Warenverkehr mit der EU in diesen Bereichen gewährleistet.

Bei der PSA-Verordnung und der Gasgeräteverordnung werden die Begriffsbestimmungen und die Pflichten der Wirtschaftsakteure angepasst und vereinheitlicht. © Markus Frutig, Safety-Plus

Die EU-PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425) und die EU-Gasgeräte-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/426) wurden an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten angepasst. Um die Äquivalenz zwischen dem schweizerischen Recht und dem Recht der EU im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.81) aufrechtzuerhalten, werden die PSA-Verordnung und die Gasgeräteverordnung erlassen. Die revidierten Fassungen treten am 21. April 2018 in Kraft. Art. 3 Abs. 5 PSA-Verordnung sowie Art. 3 Abs. 5 Gasgeräteverordnung treten bereits am 6. November 2017 in Kraft. Damit kann die Bezeichnung der Konformitätsbewertungsstellen bereits vor dem 21. April 2018 erfolgen.

Dank der Anpassung der technischen Vorschriften soll der freie Warenverkehr im Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen und der Gasgeräte zwischen der Schweiz und der EU weiterhin gewährleistet bleiben, ohne dass Abstriche bei der Sicherheit in Kauf genommen werden müssen.

Zur Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen

Erläuterungen zur Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen

Zur Verordnung über die Sicherheit von Gasgeräten

 

Quelle: SECO

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