ESTI: viele sicherheitstechnische Mängel
Die „Fehlerquote“ ist nach wie vor hoch: Weiterhin wird jedes siebte elektrotechnische Erzeugnis beanstandet. Gemäss Eidgenössischem Starkstrominspektorat ESTI weisen 15% der im Jahr 2015 überprüften elektrischen Produkte Mängel auf. 82 Verkaufsverbote und Verkaufsstopps mussten ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden 17 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von Produkten aus den Bereichen Haushalt, Wohnen und IT sowie aus der Haustechnik öffentlich aufgeschaltet und die Konsumenten darüber informiert.
Die Marktüberwachung durch das ESTI wird in allen Landesteilen der Schweiz durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft. Damit wird sichergestellt, dass sich in der Schweiz nur sichere elektrische Produkte im Markt befinden.
208 Produkte mit Mängeln
Die überprüften Erzeugnisse wurden anlässlich von Messebesuchen, Besuchen von Grossverteilern, Fachmärkten und Herstellern sowie im Rahmen von Kontrollen auf Internet-Plattformen und in Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachpersonen aus dem Elektrobereich.
Gesamthaft wurden gemäss Angaben 208 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst, davon 116 sicherheitstechnische Defekte. Damit weisen laut ESTI, wie im Vorjahr, erneut 15% aller kontrollierten elektrotechnischen Produkte Mängel auf.
Schuko-Stecker verboten
Bestehe für den Benutzer eine Gefahr, könne das ESTI das weitere Bereitstellen eines Produktes auf dem Markt verbieten. 2015 mussten laut Prüfstelle 82 Verkaufsverbote und -stopps ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren LED-Lampen sowie Leuchten, Netzkabel, Wasserkocher, Heizstrahler, Reiseadapter, Akkus von PC, Produkte in Heizungsanlagen sowie Stecker mit ungenügenden elektrischen Eigenschaften an verschiedensten Geräten, wie das ESTI schreibt. Es sei in diesem Zusammenhang unbedingt zu beachten, dass der Verkauf von elektrischen Geräten mit ausländischen Haushalt-Steckern (beispielsweise Schuko-Stecker) in der Schweiz verboten sei.
Rückrufe auf Website
In 20 Fällen habe der Handel und Hersteller als betroffene Wirtschaftsakteure aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) selbst Erzeugnisse vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert. In 17 Fällen waren diese Rückrufe und Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit dem ESTI auf der Website des Büros für Konsumentenfragen öffentlich aufgeschaltet: Dies betraf Netzkabel für Notebook-Computer, gewerbliche Elektro-Wassererwärmer, diverse mobile Whirlpools, beheizbare Skischuhe, Tischlampen, Ladegeräte, PC-Lautsprecher, gewerbliche Kondensatpumpen, Ventilatoren, Mixer, Radios, Tablet-PC, Photovoltaik-Wechselrichter, Kinderleuchten und LED-Spots.
Auf Prüfzeichen achten
Das ESTI empfiehlt den Konsumenten, beim Kauf von elektrischen Geräten auf seriöse Anbieter mit einem kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf aussagekräftige Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen zu achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen seien beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI – solche Geräte mit Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht – und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Geräte mit diesen Prüfzeichen würden höhere Ansprüche an die Produktesicherheit erfüllen.