Bundesrat verstärkt Massnahmen gegen Engpässe bei den Arzneimitteln
Engpässe bei der Arzneimittel-Versorgung nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. Der Bundesrat will die Situation mit weiteren Massnahmen verbessern.
Der Bundesrat hat ein entsprechendes Massnahmenpaket diskutiert und verschiedene Umsetzungsaufträge erteilt. Er will unter anderem die Pflichtlager erweitern, bei gewissen für die Versorgung wichtigen Medikamenten auf Preissenkungen verzichten und im Bedarfsfall Importe erleichtert zulassen. Der Bundesrat will auch Anreize schaffen, um die Herstellung/Produktion wichtiger Medikamente zu fördern. Er hat zudem Lösungsansätze besprochen, um die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern im Fall einer Pandemie zu verbessern.
Eine ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln ist für die Schweiz wichtig. Darum achtet der Bund zusammen mit anderen Akteuren darauf, diese zu gewährleisten. Die Wirtschaftliche Landesversorgung betreibt seit 2015 eine Meldestelle. Zudem sind zahlreiche lebenswichtige Arzneimittel lagerpflichtig. Die Pflichtlagerware dient der Überbrückung von Engpässen. Mit der Verlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Asien und der Konzentration auf wenige Anbieter sind die Lieferketten aber weltweit anfällig geworden – und so nehmen Engpässe zu. Daher hat der Bund im Frühling 2023 bereits kurzfristig wirkende Massnahmen getroffen, um die Situation zu verbessern, etwa mit der Teilabgabe von Medikamenten und einer einfacheren Vergütung bei Importen.
Der Bundesrat will nun die Versorgung mit einem weiteren Paket an Massnahmen zusätzlich stärken. Dies erfolgt gestützt auf einen Bericht, den das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) unter Einbezug weiterer Bundesstellen erarbeitet haben. Darauf basierend hat er jetzt verschiedene Aufträge erteilt.
Der Bundesrat strebt beispielsweise die Umsetzung folgender Massnahmen an:
- Lagerhaltung: Lagerpflicht für weitere lebenswichtige Arzneimittel, um die Versorgung mit einer breiteren Palette absichern zu können.
- Marktzugang: Rechtliche Anpassungen, damit in der Schweiz nicht zugelassene Medikamente im Falle von Engpässen für grössere Patientengruppen befristet eingeführt werden können. Zudem soll mit weiteren Optimierungen das Zulassungsverfahren vereinfacht und eine Teilnahme der Schweiz an europäischen Zulassungsprozessen vertieft geprüft werden.
- Anreize: Für die Hersteller lebenswichtiger Arzneimittel sollen Anreize geschaffen werden, diese Medikamente auch in Zukunft zu produzieren. So soll unter gewissen Bedingungen auf eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit dieser Arzneimittel bzw. auf eine Preissenkung im Rahmen der dreijährigen Prüfung durch das BAG verzichtet werden können. Damit soll vermieden werden, dass die Hersteller die Medikamente aus Rentabilitätsgründen vom Markt nehmen. Zudem wird geprüft, ob die Vergütung bzw. Zulassung noch stärker an das Kriterium geknüpft werden kann, dass die Versorgung mit diesem Medikament gewährleistet ist.
- Eigenbeschaffung und Eigenherstellung: Um Engpässe bei einzelnen Medikamenten zu vermeiden, soll der Bund Kapazitätsverträge mit Herstellern abschliessen können. Damit würde die Produktion einer gewissen Menge eines Medikamentes sichergestellt. Bei einer schweren Mangellagen wird zudem die Eigenherstellung durch den Bund (Armeeapotheke) geprüft. Zudem soll der Bund für Beschaffungen von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten von der WTO-Ausschreibungs-Pflicht entbunden werden können.
- Internationale Ebene: Da es sich bei Versorgungsengpässen um ein weltweites Problem handelt, setzt sich die Schweiz auch international dafür ein, die Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherer und widerstandsfähiger zu machen.
Der Bundesrat hat dem Departement des Innern (EDI) zudem das Mandat erteilt, eine Expertengruppe Versorgungssicherheit einzusetzen. Die Expertengruppe soll bis Ende 2025 zusätzliche Massnahmen zuhanden des Bundesrats erarbeiten. Dies mit dem Ziel, die Versorgungsicherheit mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.
Versorgung mit medizinischen Gütern im Pandemiefall
Zusätzlich hat der Bundesrat Lösungsansätze besprochen und die Verantwortlichkeiten geklärt, um Beschaffungen und die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern im Pandemiefall zu verbessern. Um eine Pandemie gut zu bewältigen, müssen für die Bevölkerung Impfstoffe, Medikamente, Labortests und weitere wichtige medizinische Güter rasch und ausreichend zur Verfügung stehen.
In der Covid-19-Pandemie kam es zu Verzögerungen, weil die Verantwortlichkeiten und Finanzierung sowie Abläufe nicht klar geregelt waren. Das BAG hat deshalb nach der Pandemie im Auftrag des Bundesrats zusammen mit weiteren Bundesstellen und den Kantonen untersucht, wie sich die Schweiz auf eine nächste Pandemie besser vorbereiten kann.
Der Bundesrat hat gestützt auf diesen Bericht verschiedene Lösungen besprochen. Dazu gehört zum Beispiel, für die Bedarfsplanung eine Liste mit jenen medizinischen Gütern zu führen, die die Schweiz in einer Pandemie braucht, sowie die Beschaffung dieser Güter und deren Auslieferung an Spitäler, Ärzte- und Apothekerschaft klar zu regeln. Dabei soll, wo sinnvoll, auf die bestehenden Kompetenzen der Bundesverwaltung zurückgegriffen werden. So betreibt beispielsweise das BWL bereits eine Marktmonitoringplattform, die der Bund für den Pandemiefall erweitern kann.
Der Bundesrat hat nun beschlossen, die Gesamtverantwortung für die Konkretisierung und Umsetzung der Vorbereitung zur Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern in einer Pandemie dem BAG zu übertragen. Er hat die involvierten Bundesstellen beauftragt, die entsprechenden Arbeiten zu vertiefen. Damit klärt er Zuständigkeiten in der Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern in einer Pandemie.
Source : Office fédéral de la santé publique