Haftung bei Eingriff in fremde Netze
Elektronische Sicherheitstechniken wie Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung usw. basieren häufig auf digitalen Bausteinen. Sie können daher über Netzwerkverbindungen untereinander verknüpft werden. Das birgt jedoch Risiken.
Die Betreiber der Sicherheitsanlagen verfügen in der Regel über ein bestehendes Netzwerk für ihre EDV-Anwendungen. Daher wird oft gewünscht, dass die neu zu installierende Sicherheitstechnik über das bereits verfügbare Netzwerk betrieben werden kann. Dies nicht zuletzt deshalb, um auch Kosten für Neukabelverlegungen zu vermeiden. Diese Vorgabe birgt allerdings Risiken für Planer und Errichter, wie der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik schreibt.
Haftungsrisiken
Der BHE-Fachausschuss Video informiert daher in dem neuen Papier „Haftungsrisiken bei der Integration von Sicherheitstechnik in kundeneigene Netzwerke“ über die Risiken eines notwendigen Eingriffs in das vorhandene, kundeneigene Netzwerk und gibt Tipps zur Haftungsvermeidung. Die aufgeführten Details würden prinzipiell für alle elektronischen Sicherheitstechniken gelten, so der BHE.
Zusätzlich wurde im Hinblick auf die Haftung und entsprechende Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung eine BHE-Mustervorlage „Bedenkenanzeige und Kostenübernahmeerklärung“ erstellt, die von den Errichtern genutzt und individuell an die jeweils konkreten Sachverhalte angepasst werden kann, wie es abschliessend in der Pressemeldung heisst.
Quelle: BHE