Hautkrebs entsteht nicht nur am Strand

Im internationalen Vergleich weist die Schweiz eine der höchsten Hautkrebsraten auf. Täglich erkranken etwa drei Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit neu an weissem Hautkrebs. Um Hautkrebs beim Arbeiten im Freien zu vermeiden, nimmt die Suva die Arbeitgeber in die Pflicht.

Jedes Jahr erkranken etwa 1000 Arbeitnehmende an Hautkrebs, wenn sie sich bei der Arbeit im Freien ungenügend schützen. © Depositphotos/elenathewise

Am 1. Juni ist nun der meteorologische Sommerbeginn. Die Meisten freuen sich auf noch mehr Sonnenschein, denn die Sonne hat viele positive Einflüsse auf den Menschen. Unter anderem fördert sie unser Wohlbefinden, bringt den Kreislauf in Schwung und setzt Glückshormone frei. Vor allem für Personen, die regelmässig im Freien arbeiten, kann die Sonne aber zur Gefahr werden – besonders für die Haut. Jedes Jahr erkranken etwa 1000 Arbeitnehmende an Hautkrebs, wenn sie sich bei der Arbeit im Freien ungenügend schützen. Schuld daran sind die ultravioletten Strahlen.

Arbeitgeber muss die Schutzausrüstung beschaffen – auch Sonnencreme

Die Suva setzt in der Verhütung von Berufskrankheiten einen neuen Schwerpunkt. Um für die Gefahren durch UV-Strahlen bei der Arbeit im Freien zu sensibilisieren, verstärkt sie ihre Präventionsaktivitäten und nimmt damit die Arbeitgeber in die Pflicht. Sie informiert die betroffenen Betriebe unter anderem mit dem Infomittel «Der Profi», das als A4-Plakat und als erweiterte Infografik mehrsprachig auf www.suva.ch/sonne  heruntergeladen werden kann. Es zeigt auf, in welchen Monaten welche Schutzmassnahmen zu treffen sind. Fakt ist: Schon im April ist die UV-Strahlung gleich stark wie im August.

Ausser einem Sonnenbrand verursachen UV-Strahlen Hautkrebs – besonders im Gesicht, im Nacken und an den Ohren. Zudem lassen UV-Strahlen die Haut schneller altern und können zu Augenschäden führen. Hautkrebs, verursacht durch UV-Strahlen bei der Arbeit, ist eine Berufskrankheit. Das bedeutet, der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Schutz seiner Mitarbeitenden und muss die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen – dazu gehört auch die Sonnencreme.

Kleider bieten den besten Schutz

UV-Strahlen sind im Sonnenlicht enthalten und für das menschliche Auge unsichtbar. Was viele nicht wissen: Die Stärke der UV-Strahlung ist nicht abhängig von der Temperatur. Auch wenn es draussen kühl ist, muss man sich vor UV-Strahlung schützen. Den besten Schutz bieten Kleider. Es sollten also möglichst viele Hautstellen damit bedeckt werden. Nur eine grosse Menge Sonnencreme kann unbedeckte Haut schützen.

So schützt man sich an sonnigen und teilweise bewölkten Tagen bei der Arbeit im Freien vor UV-Strahlen:

Im April und Mai:
• T-Shirt tragen.
• Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben.

Im Juni und Juli:
• T-Shirt tragen.
• Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben.
• Bauhelm mit Nackenschutz und Stirnblende tragen.
• Käppi mit Nackenschutz und Stirnblende tragen.

Im August und September:
• T-Shirt tragen.
• Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben.

Diese Schutzmassnahmen sind ab 1. Januar 2019 für alle Mitarbeitenden, die im Freien arbeiten, obligatorisch.

Weitere Massnahmen (nicht obligatorisch aber zu empfehlen):
• Arbeitsplatz abschatten.
• Arbeiten an der Sonne zwischen 11.00 Uhr und 15.00 Uhr vermeiden.

Ergänzende Informationen rund um den UV-Schutz

Text: Suva

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