Fortbildung ist das A und O

ASA-Spezialisten spielen eine entscheidende Rolle für die ­Arbeitssicherheit. Doch um den Titel des Spezialisten für Arbeitssicherheit zu behalten, müssen sie jährlich eine entsprechende Fortbildung absolvieren. Die neuen Richtlinien der EKAS stellen sicher, dass diese strengen Anforderungen entsprechen. Doch eine Umfrage der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) zeigt, dass viele Experten Schwierigkeiten haben, die Anforderungen zu erfüllen.

Nur regelmässige Weiterbildungen stellen sicher, dass Spezialisten für Arbeitssicherheit ihren Job korrekt ausüben können. © depositphotos/Shutter_M

Arbeitsmediziner, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachleute und Spezialisten ASGS (ASA) sind nach Abschluss ihrer Weiterbildung und Erlangung des Titels Spezialist für Arbeitssicherheit (ASA-Spezialist) gemäss der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit verpflichtet, eine entsprechende Fortbildung zu absolvieren.

Nur mit dieser jährlichen Fortbildung ist es möglich, den Titel des Spezialisten zu behalten und als ASA-Spezialist in die Betriebe berufen zu werden. Die Anforderungen an die Fortbildung von ASA-Spezialisten sind im Anhang 2 der EKAS-Richtlinie 6508 «ASA-Richtlinie» präzisiert. In der Version vom 1. Januar 2022 hat die EKAS drei Verbände mit der Kontrolle und Validierung der Fortbildungen ihrer Mitglieder sowie der nicht angeschlossenen ASA-Spezialisten beauftragt.

Für Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachleute und Spezialisten ASGS wurde die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) bestimmt, die die Kontrolle der Fortbildungen ihrer Mitglieder und der Nichtmitglieder gemäss den in ihren Reglementen festgelegten Anforderungen durchführt. Die SGAS hat ihre Reglemente entsprechend angepasst und Prozesse entwickelt, um eine effiziente und «gleichwertige» Kontrolle in allen Sprachregionen des Landes zu gewährleisten.

Durch das Erreichen der empfohlenen Anzahl von Fortbildungseinheiten (FBE) in einem Jahr erhalten die ASA-Spezialisten das jährliche Fortbildungszertifikat und werden in das ASA-Register aufgenommen, das den Fortbildungsstatus bescheinigt und auf der Webseite der SGAS zugänglich ist.

Die Fortbildungsinstitutionen haben die Möglichkeit, sich bei der SGAS zu registrieren und dann ihre Fortbildungen mit einem Label zu versehen. Im Gegensatz zu früher wird dieses Label nun für einzelne Fortbildungen und nicht mehr pauschal für das Fortbildungsinstitut vergeben. Die Kriterien für die Anerkennung sind im entsprechenden Reglement definiert. Der Antrag für die Validierung wird über die SGAS-Homepage erfasst.

Seit Anfang 2024 befindet sich auf der SGAS-Webseite ein Katalog der mit dem Label ausgezeichneten Fortbildungen, der von den SGAS-Mitgliedern eingesehen werden kann.

Die absolvierten Fortbildungen müssen nachgewiesen und bestätigt werden. Die Beschaffung der Nachweise bei der Schulungseinrichtung liegt in der Verantwortung des ASA-Spezialisten. Die Nachweise werden einzeln auf die SGAS-Webseite hochgeladen, wo sie kontrolliert und validiert werden. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Validierung ist es hilfreich, wenn die Nachweise nach und nach im Lauf des Jahres hochgeladen werden und nicht alle auf einmal am Ende des Jahres. Zur Veranschaulichung: 2023 wurden deutlich über 4000 Fortbildungsnachweise der Mitglieder bearbeitet.

2023 führte die SGAS eine Umfrage unter ihren 1700 Mitgliedern zu ihrem Fortbildungsstatus durch. Mit 1101 Antworten war der Rücklauf überwältigend hoch.

62,5% der ASA-Spezialisten sind problemlos auf dem neuesten Stand und erfüllen die Anforderungen an die Fortbildung.

Unter den Personen, die angeben, nicht auf dem neuesten Stand zu sein, werden als Hauptgründe genannt:

  • die Schwierigkeit, geeignete Schulungsangebote zu finden
  • der Mangel an Zeit, um an Fortbildungen teilzunehmen
  • die mangelnde Unterstützung durch ihren Arbeitgeber
  • die Tatsache, dass sie nicht kontrolliert wurden, und die fehlende Angst vor Sanktionen

 

Die Bereitstellung des Katalogs der mit dem Label ausgezeichneten Fortbildungen ist eine grosse Hilfe bei der Suche nach geeigneten Schulungen.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen insbesondere, dass die mangelnde Unterstützung durch die Arbeitgeber und die unzureichende Bereitstellung der erforderlichen Zeit ein Hindernis für das Erreichen der geforderten jährlichen Fortbildungseinheiten (FBE) darstellen.

Die SGAS erinnert daran, dass der Arbeitgeber insgesamt für die Sicherheit verantwortlich ist. Er kann sicherheitsrelevante Aufgaben delegieren, ist aber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die beauftragten Personen über eine angemessene Aus- und Weiterbildung verfügen, und ihre Kompetenzen klar zu definieren. Die für die Aus- und Weiterbildung benötigte Zeit gilt grundsätzlich als Arbeitszeit (Art. 7 VUV).

AutoreUte Bauckhorn ist Vorstandsmitglied bei der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS). Co-Autoren: Jean-Pierre Droz für die Westschweiz und Luca Turra fürs Tessin.sgas.ch

 
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