Internationale Strafverfolgung: Elektronische Beweismittel einfacher sicherstellen
Schweizerische und ausländische Strafverfolgungsbehörden sollen digitale Beweise sowohl im In- als auch im Ausland effizienter und zügiger sicherstellen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. April 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die Schaffung entsprechender Gesetzesgrundlagen zu prüfen und zu evaluieren, ob in diesem Bereich enger mit der EU zusammengearbeitet werden kann. Damit soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kriminalität gestärkt werden.
Elektronische Beweismittel (sog. e-Evidence) sind digitale Daten wie E-Mails, Textnachrichten und Verkehrsdaten, die im Rahmen einer Straftat anfallen. Oft liefern sie den Strafverfolgungsbehörden massgebliche Hinweise. In ungefähr 80 Prozent der Kriminalfälle spielen sie für die Aufdeckung einer Tat und für die Bestrafung der Täter eine wichtige oder sogar entscheidende Rolle.
Weil sich elektronische Beweismittel häufig auf einem Daten-Server im Ausland befinden, können die Strafverfolgungsbehörden nicht unmittelbar darauf zugreifen. Ausserdem sind digitale Daten flüchtig und werden oft nicht permanent physisch aufbewahrt. Dies erschwert die Sicherstellung wichtiger Beweismittel. Für die Strafverfolgungsbehörden ist folglich zentral, dass sie diese Daten möglichst rasch sichern können – sowohl im In- als auch im Ausland. Während die EU mit dem sogenannten e-Evidence-Paket in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig geworden ist, hat die Schweiz bisher auf eine Revision der Gesetzesgrundlagen verzichtet. Der Bundesrat will dies ändern.
Datenschutz und Verfahrensrechte bei der internationalen Strafverfolgung berücksichtigen
Um die Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln zu erleichtern und so die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den europäischen Staaten bei der internationalen Strafverfolgung weiter zu stärken, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. April 2025 das EJPD beauftragt, Sondierungsgespräche mit der EU aufzunehmen sowie die Schaffung notwendiger Gesetzesgrundlagen zu prüfen. Dies unter Berücksichtigung der schweizerischen Anforderungen an den Datenschutz und der Verfahrensrechte der Betroffenen. Eine starke grenzüberschreitende Strafverfolgung nützt sowohl der Schweiz als auch der EU und ist ein wichtiger Schritt bei der internationalen Kriminalitätsbekämpfung.
Rechtssicherheit für Anbieter von digitalen Diensten schaffen
Mit neuen Gesetzesgrundlagen will der Bundesrat auch die Rechtssicherheit für Anbieter von digitalen Diensten stärken. Denn insbesondere für Internetzugangsdienste wie Swisscom oder Sunrise sowie für Kommunikationsdienste wie Protonmail ist die aktuelle Rechtslage unbefriedigend. Unter bestimmten Umständen können sie von ausländischen Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet werden, ihre Daten direkt herauszugeben. Damit könnten die Anbieter jedoch je nach konkreter Situation gegen geltendes Schweizer Recht verstossen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als wichtig, den Austausch elektronischer Beweismittel unter Wahrung rechtsstaatlicher Anforderungen zu erleichtern und Rechtskollisionen zu vermeiden.
Quelle: bakom.admin.ch