{"id":23517,"date":"2024-09-10T12:49:19","date_gmt":"2024-09-10T10:49:19","guid":{"rendered":"https:\/\/news.save.ch\/?page_id=23517"},"modified":"2024-09-10T12:59:22","modified_gmt":"2024-09-10T10:59:22","slug":"agb","status":null,"type":"page","link":"https:\/\/news.save.ch\/it\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags<\/strong><\/p>\n<p>Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die galledia group ag (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, w\u00e4hrenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu bezahlen hat. Anzeigenvertr\u00e4ge werden grunds\u00e4tzlich schriftlich abgeschlossen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formg\u00fcltig sind E-Mail, Fax und dgl. Neben Bestellungen haben auch \u00c4nderungen oder Abbestellungen von Anzeigen schriftlich zu erfolgen.<\/p>\n<p><strong>2. Stellenwert der AGB<\/strong><\/p>\n<p>Massgebend f\u00fcr die Regelung des Vertragsverh\u00e4ltnisses sind in erster Linie die folgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Allf\u00e4llige individuelle, schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen vorliegende AGB allf\u00e4lligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB haben auch f\u00fcr eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und\/oder Vermittlung Geltung, sei es, wenn die Agentur\/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) Kunde ist oder wenn diese stellvertretend f\u00fcr den Kunden handelt (letzteres selbst dann, wenn nur der Kunde ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt wird).<\/p>\n<p><strong>3. Basis f\u00fcr die Anzeigenpreisgestaltung<\/strong><\/p>\n<p>Es gelten die Tarife gem\u00e4ss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zus\u00e4tzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, \u00dcbersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw., welche \u00fcber das \u00fcbliche Mass (z.B. einfache Streupl\u00e4ne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchen\u00fcblichen Tarifen verrechnet. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grunds\u00e4tzlich anhand der publizierten Gr\u00f6sse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage f\u00fcr die korrekte Durchf\u00fchrung von Online-Werbekampagnen sowie f\u00fcr die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die \u00fcber das hinausgehen, was f\u00fcr die Abrechnung notwendig ist.<\/p>\n<p><strong>4. Ablehnung von Anzeigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen. Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Vertragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen.<\/p>\n<p><strong>5. Mengenabschl\u00fcsse und Wiederholungsauftr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Mengenabschl\u00fcsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Gr\u00f6sse (Millimeter oder 1\/1 Seite bzw. \u00bd Seite etc.) oder Franken w\u00e4hrend eines bestimmten Zeitraums. Wiederholungsauftr\u00e4ge sind Auftr\u00e4ge f\u00fcr Anzeigen, die an zum Voraus festgesetzten Daten unver\u00e4ndert erscheinen. Mengenabschl\u00fcsse und Wiederholungsauftr\u00e4ge sind grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr Anzeigen eines einzelnen Kunden zul\u00e4ssig. F\u00fcr Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder f\u00fcr Rechnung verschiedener Unternehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grunds\u00e4tzlich getrennte Vertr\u00e4ge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschl\u00fcsse bleiben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag ber\u00fccksichtigt dabei branchen\u00fcbliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschl\u00fcsse und Wiederholungsauftr\u00e4ge beginnt mangels anderer Vereinbarung sp\u00e4testens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich 12 Monate, im Fall einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>6. Rabatte<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt wird auf Auftr\u00e4gen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Gr\u00f6sse darf nicht ver\u00e4ndert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzpr\u00e4mie enden immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss festgelegten Abschlussh\u00f6he ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch w\u00e4hrend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlussh\u00f6he angepasst werden. Bei Bruttoabschl\u00fcssen werden Rabatt oder Jahresumsatzpr\u00e4mie nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. \u00dcbersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlussh\u00f6he, wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattbestimmungen ein r\u00fcckwirkender Rabatt gew\u00e4hrt. Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlussh\u00f6he nicht, erh\u00e4lt der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabattnachbelastung. Bei K\u00fcndigung des Kunden zufolge ge\u00e4nderter Tarife (vgl. Ziff. 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gem\u00e4ss Rabattbestimmungen der effektiv abgenommenen Menge entspricht.<\/p>\n<p><strong>7. Obliegenheiten des Kunden<\/strong><\/p>\n<p>Geliefertes Material f\u00fcr gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen m\u00fcssen den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). Die \u00dcbermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. F\u00fcr die Anzeigenschl\u00fcsse gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige sp\u00e4testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Kunde r\u00e4umt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der Anzeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Vertragserf\u00fcllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit zur Vertragserf\u00fcllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielf\u00e4ltigen, zu ver\u00e4ndern, anzuzeigen, zu \u00fcbermitteln, zu vertreiben und dgl. Er erkl\u00e4rt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie ver\u00f6ffentlichen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann f\u00fcr die vereinbarten bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollst\u00e4ndig in Rechnung stellen, wenn die Anzeige aus Umst\u00e4nden, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgem\u00e4ss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachtr\u00e4glicher Ab\u00e4nderung). Allf\u00e4llig entstandene Zusatzkosten k\u00f6nnen dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>8. Erf\u00fcllung: Allgemeines, Gestaltung<\/strong><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur Vertragserf\u00fcllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. Anzeigen m\u00fcssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden k\u00f6nnen. Der Verlag beh\u00e4lt sich eine zus\u00e4tzliche Kennzeichnung durch eine \u00dcberschrift \u00abInserat\u00bb, \u00abAnzeige\u00bb, \u00abWerbung\u00bb oder \u00abPublireportage\u00bb vor, der Kunde erkl\u00e4rt sein Einverst\u00e4ndnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie ver\u00f6ffentlicht werden, f\u00fcr Dritte nicht frei verf\u00fcgbar sind. Der Kunde \u00fcbertr\u00e4gt dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt einzig f\u00fcr Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden auf dem Auftrag an den Verlag ausdr\u00fccklich als \u00abpermanent\u00bb zu kennzeichnen. Die R\u00fccksendung von r\u00fcckgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die R\u00fcckerstattung wegen der M\u00f6glichkeit von Besch\u00e4digung w\u00e4hrend des Druckvorganges nicht gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p><strong>9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungsw\u00fcnsche und -vorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Der Verlag kann sich aus technischen Gr\u00fcnden vorbehalten, f\u00fcr bestimmte Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen um eine Ausgabe vor-oder zur\u00fcckzuverschieben. Erscheint eine nicht termingebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch k\u00f6nnen Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcche gestellt werden. Platzierungsw\u00fcnsche des Kunden werden nur unverbindlich entgegengenommen. F\u00fcr Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden m\u00f6glich und wird zus\u00e4tzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen Gr\u00fcnden an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gew\u00fcnscht, kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch k\u00f6nnen Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in diesem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss nur bis sp\u00e4testens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor der betreffenden Schaltung m\u00f6glich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Verlag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind s\u00e4mtliche dadurch dem Verlag entstandenen Mehrkosten geschuldet.<\/p>\n<p><strong>10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter<\/strong><\/p>\n<p>Vorbeh\u00e4ltlich allf\u00e4llig anderslautender, zwingender Rechtsnormen tr\u00e4gt der Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechtsnormen, Rechte Dritter und allf\u00e4llig einschl\u00e4gige Verbandsregeln der Branche einh\u00e4lt. Der Kunde allein tr\u00e4gt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verletzung des Wettbewerbs-, Immaterialg\u00fcter- Pers\u00f6nlichkeits- oder Datenschutzrechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von s\u00e4mtlichen Verpflichtungen freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die \u00dcbernahme allf\u00e4lliger Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie s\u00e4mtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder f\u00fchrt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersatzanspr\u00fcche des Verlags sowie dessen R\u00fcckstritts- bzw. K\u00fcndigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>11. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrit\u00e4t, Authentizit\u00e4t und Verf\u00fcgbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Beauftragten zur Verf\u00fcgung gestellt oder zug\u00e4nglich gemacht werden, darf er diese zum Zweck der Vertragserf\u00fcllung sammeln und bearbeiten und im ihm sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zug\u00e4nglich machen. Der Kunde gew\u00e4hrleistet, soweit n\u00f6tig die Zustimmung Betroffener zur Datenbearbeitung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die dem Verlag zur Verf\u00fcgung gestellten Daten rechtm\u00e4ssig i.S. der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenenfalls auch derjenigen der Europ\u00e4ischen Union [DSGVO]; vgl. auch Ziff. 10). Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Widerspruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualit\u00e4t des Werbemittels und zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung spezieller Techniken wie dem Einsatz von Cookies oder Z\u00e4hlpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die einschl\u00e4gige Datenschutzgesetzgebung (soweit anwendbar auch diejenige der Europ\u00e4ischen Datenschutzverordnung [DSGVO]) einhalten wird.<\/p>\n<p><strong>12. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechnung wird mit dem entsprechenden Seitenbeleg im PDF-Format elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Bei Bedarf kann eine physische Rechnung zu einem Unkostenbeitrag versendet werden. Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegen\u00fcber befreien. Wenn eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag \u00fcberdies das Recht, im Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausst\u00e4nde der Agentur\/Vermittlung hinzuweisen. Die Agentur\/Vermittlung kann keinerlei Gew\u00e4hrleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Anspr\u00fcche gegen den Verlag geltend machen, wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenvertr\u00e4ge abschliessen. Alle Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall der Vertragsaufl\u00f6sung zufolge Zahlungsverzugs erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisionszahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allf\u00e4llige geleistete Provisions- oder andere Bonus-Zahlungen k\u00f6nnen zur\u00fcckgefordert werden. F\u00fcr diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Prozent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzanspr\u00fcche (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist nicht erforderlich. F\u00fcr die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertragsverh\u00e4ltnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen K\u00fcndigung einzelner oder aller Anzeigenvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug zudem berechtigt, allf\u00e4llig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten Anzeigen zu unterlassen. S\u00e4mtliche f\u00fcr die Eintreibung ausstehender Zahlungen erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des s\u00e4umigen Kunden.<\/p>\n<p><strong>13. Fehlerhaftes\/ausbleibendes Erscheinen<\/strong><\/p>\n<p>Der Verlag bem\u00fcht sich um eine dem jeweils \u00fcblichen technischen Standard entsprechende bestm\u00f6gliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht m\u00f6glich ist, jederzeit die Verf\u00fcgbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag gew\u00e4hrleistet keine Verf\u00fcgbarkeit und keine Fehler-, M\u00e4ngel- oder St\u00f6rungsfreiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Einblendungen (Impressions), Ver\u00f6ffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrl\u00e4ssigkeit oder Absicht sind jegliche Gew\u00e4hrleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftungsbegrenzung auf Grobfahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gew\u00e4hrleistungsund Haftungsanspr\u00fcche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen, die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der \u00dcbermittlung der Werbeauftr\u00e4ge. Bei Buntfarben f\u00fcr gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. F\u00fcr \u00dcbersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung \u00fcbernommen werden. M\u00e4ngelr\u00fcgen m\u00fcssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. F\u00fcr fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeintr\u00e4chtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Gr\u00f6sse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung f\u00fcr einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ die R\u00fcckerstattung der durch ihn f\u00fcr diese betreffende Anzeige bereits geleisteten Verg\u00fctung fordern. Weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche sind soweit gesetzlich zul\u00e4ssig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die M\u00e4ngelr\u00fcge bzw. die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die Rechnungsbetr\u00e4ge in den in Ziff. 12 spezifizierten Fristen zu begleichen.<\/p>\n<p><strong>14. Vorzeitige Vertragsaufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen w\u00e4hrend der Vertragsdauer einstellen, oder liegen wichtige Gr\u00fcnde vor, die eine Vertragserf\u00fcllung unzumutbar machen (beispielhaft: h\u00f6here Gewalt; wichtige technische Gr\u00fcnde, f\u00fcr deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinr\u00e4umung erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag ohne Gew\u00e4hrleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatzfolge vom Vertrag zur\u00fccktreten bzw. diesen fristlos aufk\u00fcndigen. Schadenersatzanspr\u00fcche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Aufl\u00f6sungsgrund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsaufl\u00f6sung durch den Verlag, soweit der Aufl\u00f6sungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund der urspr\u00fcnglich festgelegten Abschlussh\u00f6he bestehen. Ist der Aufl\u00f6sungsgrund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung noch nicht bezahlten Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12).<\/p>\n<p><strong>15. \u00c4nderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres<\/strong><\/p>\n<p>Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allf\u00e4llige weitere allgemeine Regelungen jederzeit zu \u00e4ndern. Die ge\u00e4nderten Regelungen werden vorbeh\u00e4ltlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Vertr\u00e4ge angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gem\u00e4ss bisherigen Rabattbestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Verrechnung mit allf\u00e4lligen Gegenforderungen.<\/p>\n<p><strong>16. Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsstand ist f\u00fcr beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommen werden ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>17. Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft.<br \/>\nAngepasst im September 2018.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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