Nutri-Score: Coop und Migros müssen nachziehen

Nun sind es bereits zwei Anbieter, welche auf dem Schweizer Lebensmittelmarkt ihre Produkte mit dem Nutri-Score auszeichnen wollen: Nach Danone führt Nestlé die vereinfachte Nährwertkennzeichnung ein. Ein positiver Entscheid von Nestlé, der dem Anliegen einer vereinfachten Nährwertkennzeichnung einen grossen Schub gibt. Für den Konsumentenschutz ist klar: Die beiden grossen Schweizer Detaillisten Coop und Migros müssen nun nachziehen.

Nach Danone führt auch Nestlé den Nutri-Score in der Schweiz ein. ©Depositphotos/bigxteq

Seit Jahren arbeitet der Konsumentenschutz und zahlreiche weitere Organisationen daran, dass den Konsumentinnen und Konsumenten eine «Ampelkennzeichnung» auf der Vorderseite des Produktes anzeigt, wie ausgewogen ein Lebensmittel ist. Dass eine vereinfachte Kennzeichnung kommt, ist inzwischen klar: Europa- und weltweit werden solche Kennzeichnungen eingeführt, um den Konsumenten eine rasche Orientierung zu bieten.

Werden jedoch verschiedene Kennzeichnungen eingeführt, ist die Gefahr gross, dass sie mehr verwirren statt helfen. Deshalb hat sich auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV seit einigen Monaten bemüht, den französischen Nutri-Score den Herstellern und Anbietern schmackhaft zu machen.

Bereits sind Produkte des französischen Lebensmittelkonzerns Danone auf dem Markt, dem Ursprungsland des Nutri-Scores. Dass nun Nestlé nachzieht und die Kennzeichnung auf einigen Märkten, unter anderem auch in der Schweiz, einführt, wird dem Nutri-Score Schub geben. «Coop und Migros sollen nun auch auf den Nutri-Score setzen», fordert Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Bislang haben sich beide orangen Riesen dagegen gesperrt. Nestlé schafft nun Fakten und hoffentlich auch bei den beiden Grossverteilern die Einsicht, dass es besser ist, auf ein einheitliches gutes Kennzeichnungssystem zu setzen statt den Konsumenten eine verwirrende Vielfalt zuzumuten. Denn auch andere Kennzeichen drängen auf den Markt, zum Teil mit wenig Aussage oder mit verwirrenden Angaben.

Weitere Informationen
www.konsumentenschutz.ch

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