Risikosport führt zu Leistungskürzungen
Wer beim Sport zu hohe Risiken eingeht, muss mit Leistungskürzungen bei der Suva um mindestens 50% rechnen. Dies gilt auch für akrobatische Sprünge mit dem Fahrrad.
Gefährliche Sportarten mit hohen Risiken stuft die Suva als Wagnisse ein. Bei Nichtberufsunfällen, die auf ein solches Wagnis zurückgehen, stuft die Versicherung die Geldleistungen um die Hälfte – in besonders schweren Fällen kann sie diese sogar ganz verweigern.
Unterschieden wird dabei zwischen absoluten Wagnissen, bei denen die Gefahren unmöglich auf ein vernünftiges Mass herabgesetzt werden kann – dazu gehören etwa Base-Jumping oder Motocrossrennen – und relative Wagnisse, bei dem die Gefahr bei vernünftigem Handeln reduziert werden könnte. Unter letzterem führt die Suva als Beispiele Bergsteigen mit schlechter Ausrüstung oder bei schlechtem Wetter oder Gleitschirmflüge bei ungünstigen Windbedingungen aus.
Anlässlich eines Bundesgerichtsurteils betont die Suva nun, dass sie akrobatische Sprünge mit Bikes als absolutes Wagnis ein. Wer in der Luft Salti macht, sich um die eigene Achse dreht, die Hände vom Lenker oder die Füsse von den Pedalen nimmt, ist nicht voll versichert. Verunfallen Sportlerinnen und Sportler bei solchen und ähnlich riskanten Tricks, kürzt die Suva die Geldleistungen um mindestens 50 Prozent – insbesondere Taggelder und Rentenleistungen. Damit richtet sie sich nach einer Empfehlung der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG, in der sie und weitere Unfallversicherer Mitglieder sind. Der Gesetzgeber hat Kürzungen bei Wagnis vorgesehen, damit die Prämienzahler nicht voll für sehr hohe Risiken oder bei unbegreiflich fehlerhaftem Verhalten der verunfallten Person zahlen müssen.
Risikoreiche Sprünge
Anlass für die Empfehlung der Ad-hoc-Kommission ist ein Bundesgerichtsurteil vom Januar 2015 zum Dirtbiken. Das Gericht definiert diese Sportart als Variante des Radsports, die auf einem Gelände mit künstlichen Hügeln wie Lehm sowie anderen Hindernissen stattfindet. Mit dem Bike werden sogenannte Jumps ausgeführt, um in der Luft möglichst spektakuläre Tricks ausführen zu können. Da sich bei dieser Sportart das Risiko nicht auf ein vernünftiges Mass reduzieren lasse, gelte sie als absolutes Wagnis.
Mit Respekt und guter Ausrüstung
Zu den absoluten Wagnissen zählen auch Abfahrtsrennen mit Mountainbikes (Downhill) inklusive das Training auf der Rennstrecke. Normales Mountainbiken oder Sprünge ohne risikoreiche Tricks sind grundsätzlich voll versichert. Diese gelten als relatives Wagnis – wenn nötig prüft die Unfallversicherung im Einzelfall, ob die üblichen Regeln und Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet wurden. Für eine Leistungskürzung geben meistens mehrere Faktoren den Ausschlag wie ein schlecht ausgerüsteter und völlig unerfahrener Sportler auf einem schwierigen Trail.