Versichert eure Amateursportler richtig!

Die Suva zahlt häufig für Freizeitunfälle, die eigentlich Berufsunfälle sind. Denn sobald ein Sportler oder eine Sportlerin vom Verein einen Lohn bezieht, wäre der Verein für die Unfallversicherung zuständig. Bisher haben aber noch wenige Vereine eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.

Zuständig für die Schadenabwicklung ist die Unfallversicherung des Vereins. Wenn der Verein noch keine Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist die Ersatzkasse UVG zuständig. © Depositphotos/photography33

Es gibt Profisportler, die kaum von ihrem Lohn leben können. Im Gegensatz dazu gibt es Amateursportler, die richtig viel Geld verdienen. Oft werden die Löhne über Spesen und andere Entschädigungen abgerechnet, meistens ohne Verträge. Sportvereine, welche ihren Spielerinnen und Spielern Löhne, Spesen oder Prämien bezahlen, gelten jedoch als Arbeitgeber. In der Schweiz muss der Arbeitgeber seine Arbeiternehmenden obligatorisch gegen Unfall versichern und AHV-Beiträge abrechnen.

Wenn sich also ein Amateurfussballer, der vom Verein substanzielle Entschädigungen erhält, das Bein bricht, gilt dies als Arbeitsunfall und kann nicht als Freizeitunfall der Suva gemeldet werden. Bisher versichern aber die wenigsten Vereine ihre Sportler gegen Unfälle.

Die eigene Versicherungssituation klären

Mittlerweile sind jedoch alle Sportvereine über ihre Pflicht, eine Unfallversicherung abzuschliessen, informiert. Denn im Herbst 2015 hat die Ersatzkasse UVG  alle Vereine per Brief aufgerufen, die eigene Versicherungssituation zu regeln. Wer Löhne bezahlt, muss eine Unfallversicherung abschliessen. Der Versicherer kann dabei frei gewählt werden. Wenn Unklarheiten bestehen, ob die bezahlten Entschädigungen als Lohn einzustufen sind, muss dies mit der zuständigen Ausgleichskasse besprochen werden.

Die Suva klärt Sportunfälle genauer ab

Die Schadenspezialisten der Suva gehen davon aus, dass viele Sportunfälle falsch gemeldet werden. Was nach einem Freizeitunfall aussieht, ist eigentlich ein Arbeitsunfall. Daher wird die Suva künftig Sportunfälle genauer abklären. Bei einem Unfall wird die Situation des Verunfallten und seines Clubs geprüft. Wenn der Verunfallte vom Verein Entschädigungen bezieht, die als Lohn zu betrachten sind, ist die Suva nicht leistungspflichtig. Im Fokus stehen jene Sportarten in denen häufig auch Entschädigungen fliessen. Dazu gehören Fussball, Handball oder Eishockey.

Text: Regula Müller, SUVA

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