Tipps für ein gefahrloses Feuerwerk zum 1. August

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva haben die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen zusammengestellt, um den Nationalfeiertag ohne erhöhte Gefährdung geniessen zu können. Denn das Zünden von Feuerwerk ist nicht ungefährlich: Um den 1. August herum verletzen sich jeweils rund 105 Personen mit Feuerwerkskörpern. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt.

Um die Tage des 1. August verletzen sich in der Schweiz jeweils rund 105 Personen mit Feuerwerkskörpern. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt. © Markus Frutig/SAFETY-PLUS
Ein Feuerwerk ist schön anzuschauen, wenngleich eine Gefährdung für Mensch und Umwelt. Denn nicht nur die giftigen Rauch- und Lärmemissionen sind störend, sondern auch beim Umgang mit den explosiven Produkten ist grosse Vorsicht geboten. © Markus Frutig/SAFETY-PLUS am Zürifäscht 2019

Feuerwerke sind in der Schweiz in vier Kategorien mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen unterteilt. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal darüber instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung lesen. Selbstgebasteltes Feuerwerk führt immer wieder zu Unfällen. Deshalb wird generell davon abgeraten, selber Feuerwerk herzustellen.

So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Ursache für Unfälle ist hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten. Um Brände oder Verletzungen zu vermeiden, sind folgende Empfehlungen zu beachten.

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk

  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie diese.
  • Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.
  • Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
  • Schliessen Sie an Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
  • Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den richtigen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie diese.
  • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach zehn Minuten nähern. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich.
  • Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
  • Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen.
  • Rauchen Sie nie in der Nähe eines Feuerwerks.
  • Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote. Eine schweizweite Übersicht ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.

Quellen:

Beratungsstelle für Unfallverhütung, bfu

Beratungsstelle für Brandverhütung, BfB

SUVA

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