Tipps für ein gefahrloses Feuerwerk zum 1. August
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva haben die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen zusammengestellt, um den Nationalfeiertag ohne erhöhte Gefährdung geniessen zu können. Denn das Zünden von Feuerwerk ist nicht ungefährlich: Um den 1. August herum verletzen sich jeweils rund 105 Personen mit Feuerwerkskörpern. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt.
Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie diese. Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit. Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten. Schliessen Sie an Festtagen Dachluken, Fenster und Türen. Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den richtigen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie diese. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach zehn Minuten nähern. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich. Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden. Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen. Rauchen Sie nie in der Nähe eines Feuerwerks. Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote. Eine schweizweite Übersicht ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.
Quellen:
Beratungsstelle für Unfallverhütung, bfu
Beratungsstelle für Brandverhütung, BfB