Unfälle in den Ferien können teuer werden
Wer ungenügend versichert ist, kann nach einem Unfall in den Ferien auf einem Teil der Behandlungskosten sitzenbleiben. Die Suva rät deshalb, vor einer Reise ins Ausland eine Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen.
Verunfallen Schweizer Touristinnen und Touristen im Ausland, landen sie oft unwissentlich bei einem Privatarzt oder in einem Privatspital. Dort werden sie medizinisch gut versorgt, so wie sie dies von öffentlichen Spitälern der Schweiz gewohnt sind – allerdings teilweise zu wesentlich höheren Preisen als hierzulande.
Wer in einer solchen Situation keine entsprechende Zusatzversicherung in Form einer Ferien- und Reiseversicherung hat, muss oft einen grossen Teil der Behandlungskosten selber berappen. Jährlich verunfallen durchschnittlich rund 50 000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Für einige hat dies verheerende finanzielle Konsequenzen.
Höhere Kosten im Ausland
Zwar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, über den Arbeitgeber für die Grundversicherung obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diese Unfallversicherung übernimmt in EU- und EFTA-Ländern dieselben Leistungen, wie wenn man im entsprechenden Land sozialversichert wäre.
Im übrigen Ausland zahlt sie höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Vor allem in Ländern mit ausserordentlich hohen Medizinalkosten wie die USA, Kanada, die Vereinigten Arabischen Emirate und Japan reicht dieser Betrag bei Weitem nicht aus.
Teure Privatärzte für Touristen
«Vor den Ferien mag zwar niemand daran denken, dass er währenddessen verunfallen könnte», sagt Roger Stalder, Teamleiter Ausland bei der Suva. Trotzdem empfiehlt er, sich für diesen Fall zu wappnen und eine Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen. Denn wer ohne diese ausserhalb der Schweiz verunfallt, muss in ein öffentliches Spital bzw. zu einem Arzt, der zum Grundtarif des entsprechenden Landes abrechnet.
Doch das ist gar nicht immer so einfach, denn in Touristengebieten sind solche Ärzte und Spitäler teilweise rar. Ausserdem: «Wer zum Beispiel am Meer auf einen Seeigel getreten ist und starke Schmerzen hat, will verständlicherweise möglichst schnell medizinische Hilfe», sagt Roger Stalder. In einer solchen Situation würden die wenigsten abklären, ob der nächste Arzt ein Privatarzt sei oder nicht. Wichtiger sei für die meisten dann, dass der Arzt die eigene Sprache spreche.
Was die meisten zudem nicht wissen: Viele Hotels auf den Baleareninseln (zum Beispiel Mallorca), in der Türkei und auch in anderen Ländern sprechen sich mit Privatkliniken und Privatärzten ab, dass sie ihre Gäste bei einem Unfall zu ihnen bringen. «Da kann es schnell passieren, dass ein ungenügend versicherter Verunfallter Leistungen in der Höhe von mehreren 10 000 Franken selber berappen muss.»
Im Spital festgehalten
In der Türkei etwa kann es im Einzelfall vorkommen, dass eine schwer verunfallte Person das Spital nicht verlassen darf, selbst wenn ein Rega-Helikopter für den Rücktransport bereitsteht. Das Spital will zuerst einen Privattarifbetrag erstattet haben. Oder die auf Skiunfälle spezialisierten Privatkliniken in Österreich bringen Verletzte mit eigenen Helikoptern direkt von der Skipiste in die Klinik und empfehlen eine sofortige Operation.
Dies auch, wenn ein Heimtransport in die Schweiz möglich wäre. Die Verunfallten müssen meistens schriftlich der vollen Kostenübernahme zustimmen. «Doch wer würde dies nicht tun, wenn der Arzt rät, das Knie umgehend zu operieren», sagt Stalder. Eine solche Knie-Arthroskopie kostet in einem österreichischen Privatspital bis zu 12 000 Franken – in einem öffentlichen Schweizer Spital würde sie 1000 Franken kosten.
Rettung und Rücktransport
Ferien- und Reiseversicherungen übernehmen in der Regel alle Kosten für notfallmässige ärztliche Leistungen, Medikamente und Spitalaufenthalte, die durch die eigene Kranken- und Unfallversicherung nicht vergütet werden. Zudem decken sie weltweit Rettungsaktionen und Rücktransporte in die Schweiz. «Die Leistungen können je nach Anbieter stark variieren», so Stalder. Er empfiehlt vor Reisen, genau abzuklären, wie man versichert ist, und im Ausland stets die Notfallnummer seiner Unfallversicherung bereitzuhalten.
Quelle: Suva