Verstärkte Arbeitsinspektionen sollen Gesundheitskosten senken

Ein verbesserter Vollzug des Arbeitsgesetzes soll zu tieferen Gesundheitskosten beitragen. Der Bundesrat hat nun einen Bericht darüber veröffentlicht, wie die Vorschriften über den Gesundheitsschutz eingehalten werden.

Nationalrat Max Chopard-Acklin hat vor über sechs Jahren, am 7. Juni 2010, das Postulat „Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate“ eingereicht und beauftragte damit den Bundesrat, einen Bericht zur Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz (Arbeitsgesetz) zu erstellen. In dem am 23. November verabschiedeten Bericht zeigt der Bundesrat auf, dass die Kantone den Vollzug des Arbeitsgesetzes sicherstellen und damit bereits einen wesentlichen Beitrag zur Prävention sowie zur Senkung der Gesundheitskosten leisten.

Es ist unbestritten, dass eine Verbesserung des Vollzugs des Arbeitsgesetzes und eine Optimierung seines Vollzugssystems sowie dessen Finanzierung zu einer weiteren Senkung der Gesundheitskosten beitragen werden. Der Bundesrat hält es allerdings für schwierig, Aussagen zum Umfang dieser möglichen Reduktion zu machen.

Kantone vollziehen Gesetze

Die kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) vollziehen das Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) in der Regel kombiniert mit dem Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit). Das integrierte Vollzugssystem des ArG und UVG ist komplex und wenig transparent. Dies zeigt sich darin, dass sich bei Betriebskontrollen mit kombiniertem ArG-UVG-Vollzug die Kontrollthemen bei keinem der Vollzugsorgane mit dessen Verfügungskompetenzen decken.

Die Zahl der Betriebskontrollen ist in der Schweiz moderat. Soweit man diese abschätzen kann, nehmen die KAI pro Jahr Kontrollen in 2 bis 3% aller verzeichneten Betriebe vor. Dabei existieren zwischen den Kantonen grosse Disparitäten. Bei der Beratungs- und Kontrolltätigkeit der KAI überwiegt in der Regel die Beratung. Dies zeigt sich zum Beispiel darin, dass gegen fehlbare Betriebe nur sehr selten Strafverfahren eingeleitet werden.

Der Gesetzesdualismus führt zudem in gewissen Bereichen zu Doppelspurigkeiten bezüglich der Oberaufsicht, der Vollzugsorgane, der Kontrollschwerpunkte sowie der Finanzierung von Vollzug und Beratung. Der Bundesrat hat diese Doppelspurigkeiten erkannt und wird die Bemühungen zur Vollzugsoptimierung weiter verfolgen. Grundsätzlich muss aber jede Anpassung, welche in die Richtung einer Intensivierung der Kontrolle geht, vorgängig Gegenstand einer vertieften Untersuchung unter den Blickwinkeln der Effizienz und der administrativen Belastung sein.

Eine Gesamtrevision sei, so der Bericht, zum heutigen Zeitpunkt unrealistisch, punktuelle Gesetzesänderung könnten aber den Vollzug gezielt stärken.

Quelle: Bundesrat / WBF

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