Wer bezahlt die PSA?
Ein wichtiger Grundsatz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist längst nicht allen bekannt: Arbeitgeber müssen die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für ihre Mitarbeitenden bezahlen.
Das gibt zu denken: Viele Lernende glauben fälschlicherweise, dass sie ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) selber bezahlen müssen. Erwin von Moos, Kampagnenleiter «Sichere Lehrzeit» der Suva hat dies kürzlich bei Umfragen an verschiedenen Berufsfachschulen festgestellt. Dabei gaben viele Lernende an, das sie in ihrem Lehrbetrieb für die Kosten der PSA selber aufkommen, oder zumindest den nötigen Ersatz selber berappen müssen. «Von 600 haben sich etwa 100 so geäussert», sagt von Moos. «Das finde ich erschreckend.» Doch ganz überraschend ist der Befund nicht. «Wer bezahlt die PSA?» ist ein Dauerbrenner unter den Fragen, die den Sicherheitsexperten der Suva immer wieder gestellt werden. Was also gilt hier tatsächlich?
Der Arbeitgeber bezahlt die PSA
«Die Rechtsgrundlagen sind eigentlich ganz klar», betont Pius Arnold, Rechtsanwalt in der Abteilung Arbeitssicherheit der Suva. «Der Arbeitgeber hat die notwendige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, und auch die Kosten zu tragen», so Arnold. Als Grundlage nennt er die Artikel 5 und 90 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Dies gelte selbstverständlich auch für Lernende oder Temporär-Mitarbeitende und schliesse den abnützungsbedingten Ersatz der PSA ein.
Details geben zu diskutieren
Warum also ist dies so schlecht bekannt? Und warum gibt der Umgang mit Sicherheitsschuhen, Schutzbrillen und Schutzkleidung immer wieder zu reden? Zum einen vermuten Arnold und von Moos, dass die Formulierung «Zur Verfügung stellen» manche Arbeitgeber glauben lässt, dass sie die PSA zwar zu beschaffen, nicht aber zu bezahlen hätten. Zum anderen können jedoch Details im Umgang mit den PSA auch durchaus privatrechtlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Zum Beispiel was übermässige Abnützung, zusätzliche private Nutzung oder mutwillige Beschädigungen betrifft. Und da kann der Teufel im Detail stecken.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die PSA nicht bezahlt?
Schon für gestandene Mitarbeitende kann es schwierig sein, ein solches Thema bei den Vorgesetzten anzusprechen. Umso mehr natürlich für Lernende. Dies können Sie als Mitarbeitende tun:
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder Berufsbildner im Betrieb.
- Zeigen Sie ihm zum Beispiel diese Webseite und und die Rechtsgrundlagen für PSA.
Fakt ist, dass Betriebe, die nicht für die Kosten der PSA aufkommen, gegen geltendes Recht verstossen. Übrigens auch gegen das Obligationenrecht (siehe Art. 328 und 362).
Tet: SUVA