Arbeitsschutz bei additiven Fertigungsverfahren

Bislang wurden von Betreibern additiver Fertigungsanlagen individuelle Lösungen gefunden, um den sicheren Betrieb additiver Fertigungsanlagen zu ermöglichen. Ob die getroffenen Massnahmen hinreichend und konform mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften sind, konnte kaum jemand beurteilen. Für den sicheren Betrieb von additive Fertigungsanlagen, die Metallpulver mit dem Laser-Strahlschmelzen verarbeiten, gibt es mit VDI 3405 Blatt 6.1 nun eine umfassende Hilfestellung.

Im Juni ist der Entwurf für die VDI-Richtlinie „Additive Fertigungsverfahren – Anwendersicherheit beim Betrieb der Fertigungsanlagen – Laser-Strahlschmelzen von Metallpulvern“ (VDI 3405, Blatt 6.1) erschienen. © Hirschvogel/KAN

VDI 3405 Blatt 6.1 beschreibt ein einheitliches Vorgehen, um die Anwendersicherheit beim Betrieb von additiven Fertigungsanlagen, die Metallpulver mit dem Laser-Strahlschmelzen verarbeiten, zu gewährleisten. Die Relevanz und Anwendbarkeit bestehender Vorschriften benachbarter Technologiefelder wie dem Schweissen, der Pulvermetallurgie und der Nanopartikel wird im Einzelfall bewertet. Es werden relevante technische Regeln, Vorschriften und Gesetze zusammengestellt und Empfehlungen gegeben, wie diese bei den unterschiedlichen Schritten des Laser-Strahlschmelzens praktisch umgesetzt werden können.

Besonders für Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen

Die Richtlinie wendet sich vorrangig an Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen und an Personen oder Unternehmen, die die Beschaffung und den Betrieb einer entsprechenden Anlage mit Metallpulver planen. Die Richtlinie wendet sich auch an Organisationen, die Betreiber dieser Anlagen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen beraten, an Lieferanten von Anlagen und von Ausrüstung zum sicheren Betrieb sowie an Logistikdienstleister für die Handhabung von Gefahrgut. Die Richtlinie gilt für Laser-Stahlschmelzanlagen mit CE-Kennzeichen, die für den sicheren Betrieb gekapselt sind. Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Dazu bietet die Richtlinie eine praxistaugliche und verständliche Unterstützung.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3405 Blatt 6.1 „Additive Fertigungsverfahren; Anwendersicherheit beim Betrieb der Fertigungsanlagen; Laser-Strahlschmelzen von Metallpulvern“ ist die deutsche VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). Die Richtlinie ist im Juni 2018 als Entwurf erschienen. Sie kann ab sofort zum Preis von EUR 72,60 beim Beuth Verlag in Berlin telefonisch oder online bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2018. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Infos:

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik, www.vdi.de

Relevante Links

www.vdi.de/3405

www.beuth.de

www.vdi.de/gpl

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