Fernmeldeüberwachung: Neue gesetzliche Grundlage für Analysefunktionen

Per 1. Mai 2022 tritt eine Änderung des Bundesgesetzes bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Die Änderung soll eine eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, um Daten der Fernmeldeüberwachung gezielter analysieren zu können. 

Überwachung
Bild: depositphotos

Zur Aufklärung von schweren Straftaten beziehungsweise bei Gefährdung der nationalen Sicherheit können Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Die dazu nötigen Daten werden bei der Fernmeldeüberwachung im Verarbeitungssystem (V-FMÜ) registriert.

Die Analysefunktionen erlauben laut einer Mitteilung des Bundes unter anderem, tabellarische Daten zu visualisieren, so dass sie in einer Grafik schnell erfasst werden können. Damit sollen Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von schweren Straftaten oder bei einer Notsuche nach einer vermissten Person kostbare Zeit einsparen können.

Die Strafverfolgungsbehörden setzen bereits heute die Analysefunktionen, gestützt auf die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF) ein. Die explizite gesetzliche Grundlage fehlte bisher. Das Parlament hat diese nun am 11. März 2022 mit der Annahme der Änderungen in Artikel 7 und 8 BÜPF geschaffen. Die Änderung des Bundesgesetztes tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

Quelle: Der Bundesrat

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