Rechtsverbindlich ist neu die elektronische Fassung

Der Bundesrat hat eine Totalrevision der Publikationsverordnung verabschiedet. Damit ist ab Januar 2016 künftig die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich.

Bundeshaus Facade with Swiss Flag in Bern, Switzerland

Vor einem Jahr wurde eine umfangreiche Teilrevision des Publikationsgesetzes (PublG) beschlossen. Das geänderte Gesetz führte zu einem Bedarf nach Anpassung der Ausführungsverordnung. Mit einer Totalrevision der Publikationsverordnung werden nun nötige Anpassungen umgesetzt.

Das System der amtlichen Publikationen wird im Rahmen einer Änderung den technischen und gesellschaftlichen Ent­wicklungen angepasst. Die Texte im Bundesblatt (BBl), in der Amtlichen (AS) und der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) werden mittlerweile überwiegend online konsultiert, wie die Bundesverwaltung schreibt. Die Auflagezahlen der Druckprodukte habe in den letzten Jahren massiv abgenommen. Vielen Rechtssuchenden sei aber kaum bewusst, dass bis heute allein die gedruckten Veröffentlichungen rechtlich verbindlich seien.

Primatwechsel

Die weitgehende Inkraftsetzung der Änderungen des Publikationsgesetzes sowie die neue Publikationsverordnung bringen insbesondere den Primatwechsel: Künftig soll gemäss Bundesverwaltung nicht mehr die gedruckte Version der amtlichen Veröffentlichungen massgebend sein, sondern die elektronische Fassung. Für den unwahrscheinlichen, sicher aber sehr seltenen Fall, dass Unterschiede zwischen der gedruckten und der elektronischen Ausgabe der AS bestehen sollten, gehe neu die elektronische Ausgabe vor. Bürgerinnen und Bürger könnten sich auf die Inhalte in dieser Form stützen. An der Massgeblichkeit der AS gegenüber der SR ändere sich dagegen nichts.

Der Primatwechsel ermöglicht zudem ohne grossen Aufwand den wöchentlichen Rhythmus der rechtsgültigen amtlichen Veröffentlichungen teilweise zu verlassen und auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen, wie es ferner heisst. Erweise sich die Veröffentlichung von Erlassen als dringlich könnten mehrere elektronische AS-Ausgaben pro Woche erscheinen.

Die verabschiedeten Revisionen sichere auch der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den für sie rechtlich relevanten Texten. So wird laut Mitteilung die Zurverfügungstellung von historischen Fassungen von SR-Texten, die für gewisse Sachverhalte noch relevant sein können, sowie von englischen Übersetzungen von SR-Texten als gesetzlicher Auftrag verankert.

Schliesslich werden einige Detailbestimmungen aufgrund von praktischen Erfahrungen aus den letzten Jahren angepasst. So wird z.B. klarer geregelt, welche Textkategorien im BBl bzw. in der AS veröffentlich werden, wie es abschliessend heisst.

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