Aktionsplan zur Internet-Barrierefreiheit

Der Bundesrat will den Zugang zu den Informationen des Bundes im Internet für Menschen mit Behinderung weiter verbessern. Dazu hat er einen Aktionsplan zur E-Accessibility bis 2017 verabschiedet. Ziel ist, die Vorgaben zur Barrierefreiheit in alle relevanten Abläufe und Strukturen zu integrieren.

Für Menschen mit Behinderung bietet das Internet ein grosses Potenzial für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit.
Für Menschen mit Behinderung bietet das Internet ein grosses Potenzial für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit.

Der Aktionsplan E-Accessibility 2015-2017 umfasst Massnahmen zur Unterstützung der Departemente und Ämter, zur Bereitstellung von Hilfsmitteln und zur Erarbeitung von E-Accessibility-Empfehlungen. So soll etwa eine zentrale Informationsplattform erstellt werden, um den Austausch von Wissen und Erfahrungen sicherzustellen. Konkret müssen Webseiten, elektronische Dokumente und Applikationen so ausgestaltet sein, dass sie mit Vorleseprogrammen gelesen und auch ohne Maus angesteuert werden können.

Der Aktionsplan wurde durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Internet-Barrierefreiheit ausgearbeitet. Sie wurde im Juni 2014 vom Bundesrat eingesetzt und wird die Massnahmen bis 2017 umsetzen. Dabei wird sie durch eine auf drei Jahre befristete Geschäftsstelle E-Accessibility Bund unterstützt, die der Bundesrat ebenfalls 2014 beschlossen hat.

Der Bund ist seit 2004 gemäss dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) verpflichtet, sein Angebot im Internet barrierefrei zu gestalten. Mit dem Aktionsplan trägt der Bund zudem den Vorgaben des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) Rechnung. Es ist im Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.

In der Schweiz leben über 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie bietet das Internet ein enormes Potential für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit. Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fördern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Barrierefreiheit leistet damit auch einen Beitrag an die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.

 

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