Cybersicherheit: Neues Bundesamt per 2024

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) wird per 1. Januar 2024 in ein Bundesamt umgewandelt und aus dem Eidg. Finanzdepartement ins VBS-Departement von Viola Amherd transferiert.

Depositphotos, Mehaniq

Der Bundesrat hat Anfang Dezember 2022 beschlossen, das NCSC als ein ziviles Bundesamt dem zu unterstellen. Damit verbunden hat er sich nun dafür ausgesprochen, die im Generalsekretariat des EFD hierfür eingestellten Personal- und Sachmittel von 13,7 Millionen Franken per 1. Januar 2024 ins neue Bundesamt für Cybersicherheit im VBS zu transferieren.

Supportaufgaben selbständig erfüllen

Zusätzlich benötige das neue Bundesamt finanzielle Mittel für die Supportaufgaben Finanzen, Personal, Informatik und Recht, heisst es in der Medienmitteilung. Diese Querschnittsaufgaben würden heute vorwiegend durch das Generalsekretariat des EFD wahrgenommen, dem das NCSC als Bereich angegliedert sei. Laut Angaben soll das neue Bundesamt als eigenständige Verwaltungseinheit des VBS diese Aufgaben selber erfüllen können. Deshalb habe der Bundesrat beschlossen, dessen Budget per 1. Januar 2024 um 0,8 Millionen Franken aufzustocken. Diese Erhöhung umfasse Personalausgaben für vier zusätzliche Stellen.

Damit der zusätzliche Ressourcenbedarf für diese Supportaufgaben so gering wie möglich gehalten werden können, sollen Synergien mit dem Generalsekretariat des VBS genutzt werden, wie abschliessend betont wird.

Die entsprechende Medienkonferenz des Bundesrates ist auf dem Youtube-Kanal zu hören.

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