Fahrzeuge an neuste Sicherheitsstandards anpassen
Der Bund will die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge an die neusten Sicherheits- und Umweltstandards anpassen.
Die vom Bund geplanten Anpassungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) umfassen folgende Bereiche:
Sicherheitsausrüstung von Motorfahrzeugen
- Die technischen Vorschriften für Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sollen an die aktuellen Vorschriften der EU angepasst werden. Dabei geht es insbesondere um die Pflicht, Motorräder mit verbesserten Bremssystemen auszurüsten (z.B. Antiblockierbremssysteme für Motorräder mit einem Hubraum über 125 cm3). Dies dient dazu, die Zahl schwerer Motorradunfälle zu senken.
- Blaulicht-Einsatzfahrzeuge sollen künftig mehr Warneinrichtungen aufweisen dürfen (z.B. Blaulichter in den Aussenspiegeln). Damit können sie bei dringlichen Einsatzfahrten besser wahrgenommen und früher erkannt werden.
- Bei schweren Motorwagen sollen akustische Rückfahrwarner erlaubt werden. So können zum Beispiel Personen hinter einem Lastwagen besser vor dem Rückwärtsfahren gewarnt werden.
- Traktoren und Motorkarren mit Überroll-Schutzeinrichtungen sowie Traktoren und Arbeitsmotorwagen mit Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h sollen künftig Sicherheitsgurten aufweisen.
Verbesserung des Umweltschutzes
Bei Motorrädern sollen gleichzeitig mit der EU die weiterentwickelten Abgasvorschriften eingeführt werden. Diese beinhalten eine neue, strengere Abgasstufe ab 2017 und eine weitere ab 2020. Damit wird der schweizerische Fahrzeugpark erneut schadstoffärmer.
Vereinfachungen zur Entlastung der Fahrzeughalter
- Das erste Intervall der periodischen Nachprüfung von Lastwagen, Sattelschleppern und ihren Anhängern, die nur im Binnenverkehr eingesetzt werden, soll dank der technischen Entwicklung auf drei Jahre verlängert werden. Heute dauert das erste Intervall ein Jahr. Mit der Änderung werden Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter entlastet. Bei Fahrzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, bleibt es bei den heutigen Nachprüffristen.
- Arbeitskarren (z.B. Bagger, Einbaufertiger) sollen 14 t Achslast an einer Antriebsachse aufweisen dürfen. Bis jetzt gab es eine solche Regelung nur für landwirtschaftliche Erntemaschinen mit Breitreifen. Neu wird das Privileg nicht mehr an Breitreifen geknüpft, es genügen strassenschonende Reifen mit grosser Auflagefläche zur Verteilung des Gewichts. Die Höchstgeschwindigkeit von Arbeitskarren ist auf 30 km/h beschränkt.
Vereinfachungen für Gehbehinderte
- Motorisierte Rollstühle sollen künftig auch mit geschlossenem Fahrgastraum zugelassen werden. Bei Rollstühlen mit Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h soll zudem ein Beifahrerplatz erlaubt werden. Damit wird einem Bedürfnis Rechnung getragen. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch nach wie vor nur einen Meter breit sein, damit Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir nicht gefährdet werden.
Die Unterlagen zur Anhörung mit sämtlichen vorgeschlagenen Änderungen und Erläuterungen sind hier zu finden, die Anhörung der Verordnungsanpassungen dauert bis am 1. März 2016.
Quelle: Astra
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