Arbeitssicherheit gilt auch für Arbeitslose

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA sowie der nationale Dachverband der sozialen und beruflichen Arbeitsintegration Schweiz AIS haben gemeinsam die Sicherheits-Charta der Suva unterschrieben. Die Absicht ist es, die Unfallzahlen bei den Beteiligten an Arbeitsmarktlichen Massnahmen zu senken.

Die Unterzeichner der Sicherheitscharta von links nach rechts: Oliver Schärli (Leiter des Bereichs Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung in der Direktion für Arbeit beim SECO), Louis Schelbert (Präsident nationaler Dachverband der sozialen und beruflichen Arbeitsintegration Schweiz AIS), Bruno Sauter (Präsident Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA) und Felix Weber (Vorsitzender der Geschäftsleitung der Suva). © Suva

Seit Gründung der Suva sind die Berufsunfallzahlen kontinuierlich zurückgegangen. Aber leider verunfallen noch immer jährlich rund 250 000 Menschen bei der Arbeit. Betroffen sind auch Beteiligte an Arbeitsmarktlichen Massnahmen  . Diese Massnahmen haben zum Ziel, die rasche und langfristige Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Ob bei einer vorübergehenden Beschäftigung, in einem Berufspraktikum oder während einem Motivationssemester – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz müssen stets erste Priorität haben.

Bei Gefahr STOPP

Diese Absicht bekräftigen das SECO, der VSAA und AIS mit Ihrer Unterschrift auf der Sicherheits-Charta der Suva und unterstützen die Botschaft, bei Gefahr STOPP zu sagen und erst weiter zu arbeiten, wenn die Sicherheit wiederhergestellt ist. Im Fokus stehen insbesondere die Beteiligten an Arbeitsmarktlichen Massnahmen. «Uns ist bewusst, dass sich allein mit einer Unterschrift Unfälle nicht vermeiden lassen. Es ist unsere Aufgabe, die Kantone und Organisatoren von Arbeitsmarktlichen Massnahmen zu motivieren, den Charta-Gedanken bei ihrer täglichen Arbeit zu verankern und ebenfalls der Sicherheits-Charta beizutreten», sagt Oliver Schärli, Leiter des Bereichs Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung in der Direktion für Arbeit beim SECO.

Dies bekräftig auch Louis Schelbert, Präsident AIS, und ist überzeugt, dass mit der Umsetzung der Sicherheits-Charta Unfälle und menschliches Leid verhindert werden können. Bruno Sauter, Präsident VSAA, unterstreicht die notwendige Unterstützung durch die Kantone: « Die Kantone sind verantwortlich für die Auftragsvergabe und prüfen die Qualität der Umsetzung von Arbeitsmarktlichen Massnahmen. Damit sind sie automatisch verpflichtet, sich für die Unfallprävention einzusetzen».

Regeln, die Leben retten

Die Mitgliedschaft bei der Sicherheits-Charta ist ein öffentliches Bekenntnis aller Beteiligten, dass die lebenswichtigen Regeln der Suva oder eigene Sicherheitsregeln konsequent eingehalten und durchgesetzt werden. «Dass die lebenswichtigen Regeln Leben retten können, zeigen unsere Analysen. Bei über 60 Prozent der tödlichen Berufsunfälle wird eine dieser Regel verletzt. Wir können die Unfallzahlen gemeinsam noch weiter senken, wenn sich alle Beteiligten an Arbeitsmarktlichen Massnahmen konsequent an die lebenswichtigen Regeln halten», sagt Felix Weber, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Suva.

Beitritt mit Mausklick

Mitglieder, die die Sicherheits-Charta schon unterzeichnet haben, sind auf einer interaktiven Landkarte auf www.sicherheits-charta.ch   zu finden. Alle, die noch nicht Mitglied sind, können sich über diese Webseite kostenlos anmelden und auf diese Weise, wie bereits über 9000 Mitglieder, zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen.

Text: Suva

www.sicherheits-charta.ch

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