Brennbare Dekorationen verboten
Am fasnächtlichen Treiben kann es schnell zu Bränden kommen. Um Feuerschäden und Unfälle zu vermeiden, sind leicht brennbare Materialien mit Brandschutzmitteln zu behandeln oder gar nicht erst einzusetzen.
Fasnacht hat ihre Tücken: Aus Sicht des Brandschutzes sind Kostüme und Dekorationen bei grossen Menschenansammlungen besonders gefährdet. Bereits die Funken einer Zigarette können ein Feuer auslösen. Deshalb ist im Umgang mit Raucherwaren und offenem Feuer Vorsicht geboten. Der Tipp der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) lautet deshalb: Nur Kostüme aus schwer entflammbarem Material tragen.
Achtung bei Flucht- und Rettungswegen
Bei Dekorationen in Gebäuden muss darauf geachtet werden, dass die Signalisation von Fluchtwegen stets sichtbar bleibt. Gemäss den Brandschutzvorschriften dürfen Dekorationen nicht zu einer Gefahrenerhöhung führen. Sie sind so anzubringen, dass die Sicherheit von Personen nicht gefährdet wird. In Flucht- und Rettungswegen sind brennbare Dekorationen verboten.
Sicherheitstipps des BfB
- Verzichten Sie bei den Fasnachtskostümen auf Tüll- und Nylonstoffe; diese schmelzen bei grosser Hitze und können schwere Hautverletzungen verursachen.
- Stoffe mit Brandschutzmittel imprägnieren und so sicherer machen.
- Halten Sie Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge frei.
- Die Notausgang-Schilder müssen immer sichtbar und als solche erkennbar sein.
- Verwenden Sie kein offenes Feuer in Laternen oder Fackeln als Dekoration.
- Verwenden Sie schwer brennbare Dekorationen oder behandeln Sie das Dekorationsmaterial mit Brandschutzmittel.
- Halten Sie für Notfälle immer einen Eimer Wasser, eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher bereit.
Kommt es trotz allen Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall, ist die Brandwunde sofort und während längerer Zeit zu kühlen.
Bei einem Brand gilt: Alarmieren, Retten, Löschen!
Quelle: Beratungsstelle für Brandverhütung