Erdbaumaschinen: häufige Unfallursache im Tiefbau

Bei der Arbeit im Tiefbau gibt es viele Unfallrisiken: LKWs rangieren rückwärts, Radlader fahren oft mit hohem Tempo hin und her und Bagger drehen sich schnell und schwenken aus. Gleichzeitig bewegen sich auf den Baustellen Beschäftigte zu Fuss. Immer wieder kommt es vor, dass sie von Maschinenführern und LKW-Fahrern nicht wahrgenommen und dann angefahren oder überfahren werden. „Gerade bei Baggern ist aufgrund der Konstruktion die Sicht des Fahrers nach rechts und nach hinten stark eingeschränkt“, sagt der Diplom-Ingenieur Volker Münch. Halte sich dort eine Person auf, sehe der Fahrer sie oft nicht.

Unfälle mit Baggern, Erdbaumaschinen und Baufahrzeugen enden meistens mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen. © Depositphotos/photollurg2

Münch ist stellvertretender Leiter des Sachgebiets Tiefbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die nun die neue „Branchenregel 101-604 Tiefbau“ veröffentlicht hat. Sie zeigt wesentliche Gefährdungen auf und fasst rechtliche Bestimmungen und Normen sowie die wichtigsten Präventionsmassnahmen übersichtlich zusammen. Zugleich enthält sie praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz auf Baustellen. „Die Unternehmer und Sicherheitsverantwortlichen bekommen so die relevanten Informationen gebündelt an die Hand, um das Gros der Tätigkeiten auf Gefährdungen zu beurteilen und passende Massnahmen festzulegen“, sagt Münch.

Bilder und Grafiken erleichtern das Verständnis

Unfälle mit Baggern, Erdbaumaschinen und Baufahrzeugen enden meistens mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen. Die sichere Benutzung von Baumaschinen und die Qualifizierung der Maschinenführer werden daher in der Branchenregel behandelt, ebenso Absturzsicherungen, Verkehrswege aber auch persönliche Schutzausrüstungen. Weitere Kapitel befassen sich mit einzelnen Arbeitsbereichen im Tiefbau wie dem Strassenbau oder Arbeiten in und an Baugruben und Gräben. Ebenso werden Spezialtiefbauarbeiten, Bauarbeiten unter Tage, Wasserbau oder die Arbeit auf schwimmenden Geräten – etwa bei der Sanierung von Hafenanlagen – wie auch die Kampfmittelräumung in dem Dokument betrachtet. Bilder veranschaulichen die Erläuterungen und stellen korrekten Arbeitsschutz in der Praxis dar. Daneben erleichtern zahlreiche Grafiken das Verständnis. Sie zeigen zum Beispiel, wie sich ohne weiteren Standsicherheitsnachweis eine standsichere Böschung anlegen lässt.

Weitere Infos

www.kommmitmensch.de

www.suva.ch

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