Besserer Schutz für in die USA übermittelte Daten

Mit dem „Swiss-US Privacy Shield“ besteht wieder ein besserer Schutz für in die USA übermittelte Daten. Damit verfügt die Schweiz nun über gleich lange Spiesse wie die EU, die im letzten Sommer mit den USA ein vergleichbares Regime vereinbart hatte.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2017 Kenntnis genommen von der Einrichtung eines neuen Rahmens für die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz an Firmen mit Sitz in den USA. Dieser neue Rahmen ersetzt den vorhergehenden sogenannten Safe Harbor und verbessert den Schutz von Personendaten. Ein Swiss-US Privacy Shield ist notwendig für die sichere, effiziente und schnelle Übermittlung solcher Daten. Die USA verfügen im Datenschutzbereich nicht über eine Gesetzgebung, die laut dem schweizerischen Gesetz ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.

Was wird besser?

Die Verbesserungen im Vergleich zum Safe Harbor sind vielfältig. Zu nennen sind insbesondere eine Verstärkung der Anwendung der Datenschutzprinzipien durch die teilnehmenden Unternehmen einerseits und der Verwaltung und Überwachung des Rahmens durch die US-Behörden andererseits. Die Zusammenarbeit zwischen dem US-Department of Commerce und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten soll intensiviert werden. Zudem wird ein Schlichtungsorgan eingeführt, das Streitigkeiten behandeln soll, die über die anderen verfügbaren Beschwerdewege nicht gelöst werden. Schliesslich können nun auch in der Schweiz ansässige Personen Anfragen bezüglich der Bearbeitung ihrer Daten durch US-Nachrichtendienste an eine Ombudsperson im amerikanischen Aussenministerium richten.

Nach Swiss-US Privacy Shield zertifizieren

Amerikanische Unternehmen, die Daten verarbeiten, können sich nach dem Swiss-US Privacy Shield zertifizieren und sich somit dessen Prinzipien unterwerfen. Die Schweiz anerkennt die Angemessenheit des Datenschutzniveaus für solche Firmen. Schweizer Unternehmen werden somit in den meisten Fällen wieder Personendaten an zertifizierte Geschäftspartner in den USA übermitteln können, ohne ergänzende vertragliche Garantien zu verlangen.

Diese Regelung entspricht der Lösung zwischen den USA und den 31 Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Übereinstimmung ist von grosser Bedeutung, um gleiche Rahmenbedingungen für Personen und Unternehmen aus der Schweiz und dem EU/EWR-Raum im transatlantischen Datenverkehr sicherzustellen.

Quelle: EDÖB

 

 

 

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