Bundesrat plant Steuer auf E-Zigaretten
Mit einer neuen Besteuerung für E-Zigaretten rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehreinnahmen von 13,8 Millionen Franken, die für die AHV und IV verwenden werden können. Die Änderung sieht die Besteuerung von Flüssigkeiten vor, welche in elektronischen Zigaratten konsumiert werden.
Eine neue Bundessteuer soll nun auch dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und daher tiefer angesetzt sein als bei den klassischen Tabakzigaretten. Die normalen wiederverwendbaren E-Zigis sollen nur bei nikotinhaltigen Flüssigkeiten der Tabaksteuer unterliegen. Der vorgeschlagene Steuersatz bei diesen Produkten liegt bei 20 Rappen pro Millimeter Flüssigkeit. Bei sogenannten «Disposables» bzw. E-Zigaretten zum Einmalgebrauch liegt der Steuersatz bei einem Franken pro Millimeter Liquid.
Laut dem Bund wurden die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigis bewusst tief angelegt, damit aufhörwillige Raucherinnen und Raucher nicht davon abgehalten werden, die elektronische Zigarette als Ausstiegsmittel zu nutzen. Die höhere Besteuerung der Einweg-Dampfgeräte soll vor allem beim Jugendschutz Wirkung zeigen.
Im Jahr 2021 hat das Parlament die Motion zur Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen ursprünglich angenommen. Mit der nun verabschiedeten Botschaft hat der Bundesrat dem Parlament einen entsprechenden Erlassentwurf vorgelegt.
Quelle: Bundesrat/Redaktion