Bundesrat setzt angepasste Lärmschutzverordnung in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, Teile der Änderung des Umweltschutzgesetz sowie die Anpassung der Lärmschutz-Verordnung per 1. April 2026 in Kraft zu setzen. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz zu koordinieren und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit bei Bauprojekten zu schaffen.

Die Anpassungen sollen insbesondere die Verdichtung nach innen fördern. Damit reagiert der Bundesrat auf den steigenden Bedarf an Wohnraum in bereits bebauten Gebieten. Gleichzeitig werden die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen präzisiert, sodass Bauprojekte auch in lärmbelasteten Gebieten klarer beurteilt werden können.
Nach den neuen Bestimmungen können Gemeinden Wohngebäude in lärmbelasteten Gebieten bewilligen, wenn die gesetzlichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden oder geeignete Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sind. Ist die Einhaltung der Grenzwerte nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich, können unter bestimmten Bedingungen dennoch Ausnahmen bewilligt werden.
Ein Beispiel dafür ist der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung, welche die Wohnqualität trotz erhöhter Lärmbelastung verbessern kann. Zusätzlich ermöglichen die neuen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen bei der Festlegung oder Anpassung von Bauzonen. Dabei müssen jedoch Aspekte wie Freiraumgestaltung und Wohnqualität berücksichtigt werden.
Die Änderungen im Bereich Lärmschutz des Umweltschutzgesetzes sowie die revidierte Lärmschutz-Verordnung treten am 1. April 2026 offiziell in Kraft. Sie sollen künftig eine bessere Balance zwischen Wohnraumentwicklung und Schutz vor Lärm gewährleisten.
Quelle: bafu.admin.ch


