Bundesrat will Meldepflicht bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Vorlage für die Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen eröffnet. Die Vorlage schaffe die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht und definiere die Aufgaben des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC), welches als zentrale Meldestelle für Cyberangriffe fungiert.

Meldepflicht
©Pixabay

Cyberangriffe sind in der Schweiz zu einer ernsthaften Bedrohung der Sicherheit und Wirtschaft geworden, wie das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in einer Mitteilung schreibt. Nach wie vor fänden fast täglich Angriffe auf Unternehmen und Behörden statt. Im Durchschnitt erhalte das NCSC fast wöchentlich über 300 Meldungen zu erfolgreichen oder versuchten Cyberattacken.

Mehr Aufgaben für das NCSC

Die Meldungen an das NCSC erfolgten meist auf freiwilliger Basis durch Unternehmen, Behörden und Privatpersonen. Infolgedessen will der Bundesrat das Meldewesen stärken. Die Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen dazu stärker in die Pflicht genommen werden. Über eine Meldepflicht soll sichergestellt werden, dass das NCSC über umfangreiches bzw. übersichtliches Lagebild verfügt und Betreibende der kritschen Infrastrukturen frühzeitig warnen kann.

Das Meldeverfahren soll so einfach wie möglich gestaltet werden. Erfasst werden sollen alle Angriffe, welche die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gefährden oder auch Anzeichen von Erpressung, Drohung oder Nötigung beinhalten. Um diese Meldungen zu erfassen, wird das elektronische Meldeformular des NCSC bereitstehen. Das NCSC werde zu diesem Zweck beauftragt, die Öffentlichkeit vor Cyberbedrohungen zu warnen. Mit einer zusätzlichen Verankerung der Meldepflicht im Informationssicherheitsgesetz (ISG) sollen auch die Aufgaben und Zuständigkeit der Nationalen Cyberstelle stärker verankert werden.

Quelle: NCSC

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