Bundesrat will Urheberrecht modernisieren

Der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren. Unter anderem soll Internet-Piraterie besser bekämpft werden, ohne dass dabei aber die Nutzer solcher Angebote kriminalisiert werden. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst.

Die Massnahmen zur Pirateriebekämpfung sollen künftig dort erfolgen, wo sie am effizientesten sind, nämlich bei den Providern. Denn diese können rasch und gezielt handeln, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst. Schweizer Hosting Provider sollen keine Piraterieplattformen beherbergen und bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die betreffenden Inhalte rasch entfernen. Grosse, kommerzielle Piratenseiten würden allerdings oft bei Hosting Providern beherbergt, deren Sitz oder Standort sich im Ausland befände oder deren Standort verschleiert sei. In solchen Fällen sollen die Schweizer Access Provider auf Anweisung der Behörden den Zugang sperren, wie betont wird. Im Gegenzug zu diesen neuen Pflichten sieht die Vorlage Haftungsbefreiungen für Provider vor.

Aufklärende Hinweise an die Nutzer

Bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke – zum Beispiel durch den Upload noch unveröffentlichter Filme – soll der Access Provider dem fehlbaren Nutzer künftig zwei aufklärende Hinweise zustellen, die ihn über die Rechtslage und die möglichen Folgen bei Nichtbeachtung informieren. Unternimmt der Nutzer trotz dieser Hinweise nichts, um die Urheberrechtsverletzungen zu stoppen, sollen gemäss Mitteilung die Gerichte befugt werden, dem Urheber die Identität des Nutzers bekannt zu geben, damit der Urheber zivilrechtlich gegen die unerlaubte Nutzung vorgehen kann. Ein Strafverfahren, wie dies heute vorgesehen sei, sei dann nicht mehr nötig, schreibt der Bundesrat. Die Vorlage führe also nicht zu einer Kriminalisierung der Nutzer, denn der Download für den privaten Gebrauch sei nach wie vor erlaubt.

Nutzung digitaler Angebote

Die Vorlage schaffe Voraussetzungen, dass neuartige Angebote auch in Zukunft rasch und legal den Konsumenten zur Verfügung gestellt werden könnten (freiwillige Kollektivverwertung, international bekannt als erweiterte Kollektivlizenz).

Die Vorlage sieht ferner vor, dass Bibliotheken den Kulturschaffenden künftig für das Verleihen von Büchern usw. eine Vergütung zahlen, wie es heisst.

Der Bundesrat hat die Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) kürzlich in Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 31. März 2016.

Quelle: EJPD und Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

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