Coronavirus: Mehr Schutzmassnahmen & Kampf gegen Auswirkungen

Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. März die Strategie angepasst und den Schutz besonders gefährdeter Personen ins Zentrum gerückt. Das Bundesamt für Gesundheit hat zu diesem Zweck Empfehlungen für die Arbeitswelt erlassen, die der Bund als Arbeitgeber umsetzen wird. Der Bundesrat hat sich zudem mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie befasst und prüft Massnahmen zur deren Abfederung.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen dagegen Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. © Depositphotos/Giovanni Cancemi

Die Zahl der Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben nimmt weltweit weiter zu, ebenso die Zahl der Todesfälle. Auch in der Schweiz steigt die Zahl der Ansteckungen, eine Person ist an den Folgen der Viruserkrankung gestorben. Die Zahl der Fälle dürfte weiter steigen.

Weiterentwicklung der Strategie
Hauptziel im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus war bisher, infizierte Personen frühzeitig zu entdecken und zu behandeln, Übertragungsketten zu eruieren und weitere Übertragungen zu verhindern. Weil es bei Massenveranstaltungen zu vielen Ansteckungen kommen kann, die später nicht mehr rückverfolgt werden können, hat der er Bundesrat am 28. Februar ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis am 15. März erlassen. Über die Verlängerung des Verbots entscheidet der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. März. Wird das Verbot verlängert, prüft das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI bis am 20. März Begleitmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen.

Die Rückverfolgung der Ansteckungen wird so lange wie möglich weitergeführt. Gleichzeitig entwickelt der Bundesrat die Strategie zur Bekämpfung der Epidemie weiter. Mit neuen Empfehlungen für die Arbeitswelt und an die Bevölkerung soll eine grössere Ausbreitung verhindert oder verlangsamt werden. Dabei rückt der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen ins Zentrum. Ziel ist schwere Erkrankungsfälle und Todesfälle sowie eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen zu verhindern.

Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen, insbesondere chronischen Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, geschwächtem Immunsystem, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Bei diesen Personen besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Krankheit schwer verläuft. Dagegen ist die Rate an schweren Fällen bei gesunden Personen unter 60 Jahren gering.

Wirtschaftliche Auswirkungen
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen dagegen Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Der Bundesrat prüft einen möglichen Ausgleich von allfälligen Härtefällen. Das WBF führt auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner. Das SECO nimmt die Steuerung von Fragen zu wirtschaftlichen Belangen wahr und koordiniert die unterschiedlichen Kontakte.

Weitere Infos:

COVID-19: Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt

www.admin.ch

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