Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit soll ein Bundesamt werden

An einer Sitzung von Mitte Mai hat der Bundesrat beschlossen, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen. Dabei wurde das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis Ende 2022 Vorschläge auszuarbeiten, wie das neue Amt ausgestaltet wird.

Bundesamt
Bild: Pixabay

Mit der Schaffung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC), das im Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) angesiedelt ist, wurde angesichts der Bedeutung der Cybersicherheit in den vergangenen Jahren ein wichtiger Grundstein gelegt. Seither hat sich das NCSC stark weiterentwickelt.

Neben dem Ausbau der technischen Fachstelle, dem GovCERT, wurde eine Anlaufstelle für Meldungen von Cybervorfällen aus der Bevölkerung und Wirtschaft aufgebaut sowie ein Schwachstellen-Management etabliert. Mit rund 40 Mitarbeitenden nimmt das NCSC Kernaufgaben beim Schutz der Schweiz vor Cyberbedrohungen wahr. Es unterstützt Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und bei der Bewältigung von Vorfällen, betreibt die nationale Anlaufstelle für Fragen zur Cybersicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft und ist vom Bundesrat als zentrale Meldestelle bei der Einführung der Meldepflicht für Cyberangriffe vorgesehen.

Wachsende Bedeutung der Cybersicherheit

Mit der steigenden Bedeutung der Cybersicherheit werden auch die Aufgaben des NCSC umfangreicher und wichtiger. Der Bundesrat habe deshalb geprüft, wie das NCSC künftig als eigenständige Organisation geführt werden kann. Analysiert wurden laut Mitteilung verschiedene Optionen wie beispielsweise die Auslagerung des NCSC aus der zentralen Bundesverwaltung, eine gemeinsamer Betrieb mit den Kantonen oder eine Umgestaltung des NCSC in eine Public-Private Partnership. Man sei zum Schluss gekommen, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch weiterhin direkt durch eine Bunderätin oder einen Bundesrat geführt werden soll. Der Bundesrat wolle das NCSC überdies stärken und daraus ein Bundesamt für Cybersicherheit schaffen.

Entscheid über Ausgestaltung und Zuordnung bis Ende 2022

Mit dem Grundsatzentscheid für ein Bundesamt hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis Ende 2022 auszuarbeiten, wie das künftige Bundesamt ausgestaltet werden soll und Vorschläge zu entwickeln, in welchem Departement es angesiedelt werden wird. Der Bundesrat wird dann auf diesen Grundlagen die entsprechenden Entscheide treffen.

Quelle: der Bundesrat

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