E-Signatur: Neue Möglichkeiten

Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren. Die entsprechenden Modalitäten sind in der Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur festgelegt, die der Bundesrat kürzlich genehmigt hat.

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Mit der Annahme der revidierten Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES) hat der Bundesrat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sich Anbieterinnen von elektronischen Signaturen (Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten) anerkennen lassen können und welche Rechte und Pflichten diese haben. Die revidierte Verordnung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, gleichzeitig mit dem neuen Gesetz über die elektronische Signatur (ZertES), welches das Parlament bereits am 18. März 2016 verabschiedet hat. Das Bakom wird bis dahin die technischen und administrativen Vorschriften überarbeiten, die diese Bestimmungen präzisieren und ergänzen.

Erweiterung des Anwendungsbereichs

Die neue Rechtsgrundlage zur elektronischen Signatur ermöglicht es, ein breites Angebot an sicheren Zertifizierungsdiensten zu fördern. So können Unternehmen dank des «geregelten» elektronischen Siegels die Integrität und die Herkunft ihrer elektronischen Dokumente (z. B. Rechnungen) garantieren. Die Behörden wiederum können dieses Siegel verwenden, um ihre Internetpublikationen, wie die Texte der Amtlichen Sammlung oder des Bundesblatts, zu zertifizieren oder bestimmte Beschlüsse zu signieren.

Die neuen geregelten Zertifikate können als Mittel zur elektronischen Identifikation dienen, um insbesondere Online-Dienste zu nutzen. Ausserdem können damit elektronische Daten verschlüsselt werden, deren Vertraulichkeit so während der Übertragung sichergestellt wird.

Online-Identifikation im Bankwesen

Mit der neuen Verordnung kann die Identität einer Person, die eine digitale Transaktion, wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos, vornehmen will, mittels audiovisueller Kommunikation in Echtzeit festgestellt werden.

Quelle: Bund

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