Einheitliche Brandschutz- und Feuerwehrpläne
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen hat ein für die ganze Schweiz anwendbares Brandschutzmerkblatt veröffentlicht.
Das neue Merkblatt Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) führt aus, wann, wie und in welchem Umfang Brandschutz-, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne zu erstellen sind. Die ergänzenden Ausführungen regeln die Anforderungen, Notwendigkeiten sowie Gültigkeitsbereiche für zwei Haupt-Gebäudekategorien. Das neue Merkblatt richtet sich sowohl an Architekten, Ingenieure und Planer als auch an Bauherren. Es beinhaltet detaillierte Beispielpläne und CAD Hilfsmittel.
Kantonale Unterschiede gehören der Vergangenheit an
Bis heute bestanden für die jeweiligen Brandschutzinstanzen insbesondere bei den Brandschutz- und Feuerwehrplänen kantonale Unterschiede. Beispielsweise musste ein in mehreren Kantonen tätiges Architekturbüro über die Kantonsgrenzen hinaus unterschiedlich aufgebaute Planvorlagen berücksichtigen. Ab sofort können Architekten und Fachplaner auf eine schweizweit einheitliche Grundlage abstützen.
Grösse und Brandrisiko sind ausschlaggebend
Umfang sowie Art und Weise der Brandschutz- und Feuerwehrpläne richten sich nach Grösse, Komplexität und Brandrisiko des jeweiligen Gebäudes. Die meisten Bauobjekte orientieren sich an den Vorgaben der Kategorie „einfache Brandschutzpläne“. Demgegenüber verlangt die Kategorie „detaillierte Brandschutzpläne“ zusätzliche Angaben. Auf Verlangen der Brandschutzbehörden sind bei grösseren Bauten Brandschutzkonzepte zu erstellen. Diese orientieren sich an der Qualitätssicherung, die mit der Einführung der Brandschutzvorschriften 2015 an Bedeutung gewann. Das neue Brandschutzmerkblatt liefert der Eigentümer- und Nutzerschaft die erforderlichen Grundlagen zur Darstellung der definierten Brandschutzmassnahmen. Die Beispielpläne und CAD-Hilfsmittel werden ausschliesslich digital auf www.praever.ch publiziert.
Quelle: VKF