Erstmals weniger als 200 Verkehrstote in der Schweiz
Im letzten Jahr gab es auf Schweizer Strassen erstmals weniger als 200 Verkehrstote. Insgesamt 187 Menschen verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben, 3639 wurden schwer verletzt. Diese Zahlen bestätigen die Bemühungen der letzten Jahre zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie das Bundesamt für Strassen schreibt. Handlungsbedarf gebe es weiterhin bei den E-Bikes, wo die Zahl der schwerverunfallten Personen (Getötete und Schwerverletzte) erneut gestiegen sei.
2019 wurden gemäss der Strassenverkehrsunfallstatistik des Bundesamts für Strassen (Astra) in der Schweiz 187 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet (2018: 233) und 3639 schwer verletzt (2018: 3873). Beide Zahlen entsprechen dem tiefsten Stand seit der Erfassung der Unfallzahlen im Jahr 1940 (Getötete) bzw. 1970 (Schwerverletzte). Über einen mehrjährigen Zeitraum betrachtet setze sich somit der Trend zu tieferen Opferzahlen bei Verkehrsunfällen fort. Dank verschiedener Massnahmen in den Bereichen Mensch, Fahrzeug, Daten und Infrastruktur gehöre die Schweiz damit bei der Verkehrssicherheit heute international zu den Spitzenreitern, lässt das Astra verlauten.
Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Verkehrsteilnehmenden ergibt sich folgendes Bild:
Pw-Insassen: Im letzten Jahr kamen 65 Personen als Insasse eines Personenwagens bei Verkehrsunfällen ums Leben; dies sind 14 weniger als im Vorjahr. 706 Personen wurden schwer verletzt (-91 gegenüber 2018).
Töff Bei den Motorradfahrenden sank die Zahl der getöteten Personen von 42 im 2018 auf 30. Besonders hoch ist der Rückgang der tödlich verunfallten Motorradfahrenden in der Altersklasse der 45 bis 54-Jährigen (2 im 2019, 12 im 2018). 990 Motorradfahrende wurden schwer verletzt (2018: 1068).
Fussgänger: Auch bei den Fussgängerinnen und Fussgängern ist ein Rückgang bei den Getöteten von 43 im 2018 auf 37 Personen im 2019 sowie bei den Schwerverletzten von 537 im 2018 auf 524 Personen im 2019 zu verzeichnen. 15 Personen verunfallten tödlich auf einem Fussgängerstreifen, das sind 5 mehr als im Vorjahr.
Fahrende Fahrzeugähnlicher Geräte (FäG): Neu werden in der Statistik des Astra die FäG-Fahrenden separat ausgewiesen. 2019 wurden 39 bei Verkehrsunfällen schwer verletzt (2018: 40); tödlich verunfallte Personen gab es im letzten Jahr keine (5 Getötete im 2018). Zahlenmässig die grösste Altersgruppe von schwerverunfallten FäG-Fahrenden sind Kinder von 2 bis 13 Jahre (21 im 2019; 30 im 2018).
Velos: 2019 wurden 16 Velofahrende bei Verkehrsunfällen getötet. Dies sind 11 weniger als im Vorjahr. Ein deutlicher Rückgang ist bei den getöteten Fahrradfahrenden im Innerortsbereich feststellbar: Dort kamen 9 Menschen ums Leben, was gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme um 10 Personen entspricht. Eine Person verunfallte mit dem Velo auf einem Radweg/Radstreifen tödlich. Schwer verletzt wurden 802 Personen (2018: 877).
E-Bike: Wie in den Vorjahren gab es auch 2019 mehr schwerverunfallte E-Bike-Fahrende: 11 Personen wurden getötet (2018: 12) und 355 schwer verletzt (2018: 309). Während bei den schnellen E-Bikes ein Rückgang der schwerverunfallten Personen von 85 (2018) auf 77 feststellbar war, stieg die Zahl der Schwerverunfallten mit langsamen E-Bikes von 236 (2018) auf 289 im letzten Jahr. In rund drei Vierteln der Unfälle waren E-Bike-Fahrende Hauptverursachende des Unfalls, wobei die meisten dieser Unfälle Schleuder- oder Selbstunfälle waren.
61 E-Bike-Fahrende (davon 45 mit langsamen E-Bikes) verunfallten auf einem Radweg oder Radstreifen schwer. Mit dem in Erarbeitung stehenden Veloweggesetz kann laut Astra die Infrastruktur für die Velo- und langsamen E-Bike-Fahrenden verbessert und damit die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Quelle: Astra
Die Jahresstatistik der Strassenverkehrsunfälle basiert auf dem Informationssystem Strassenverkehrsunfälle des ASTRA. Darin werden alle der Polizei gemeldeten Unfälle auf öffentlichen Strassen oder Plätzen erfasst, in die mindestens ein Motorfahrzeug, ein Fahrrad oder ein fahrzeugähnliches Gerät verwickelt ist. Als getötet gelten Personen, die infolge eines Unfalls auf der Unfallstelle oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen sterben.