Fehlanwendung von Pandemieatemschutz in Betrieben vermeiden

Zurzeit besteht die Möglichkeit, Atemschutz auf Grundlage einer vereinfachten Prüfung in den Verkehr zu bringen. Dieser sogenannte Corona-Pandemieatemschutz (CPA) soll Beschäftigte im Gesundheitswesen vor einer Sars-CoV-2-Infektion schützen. Gegenüber konventionellem, zertifiziertem Atemschutz hat er damit nur eine eingeschränkte Schutzwirkung. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) klärt auf und gibt Hinweise, wie Betriebe auch in Pandemiezeiten an ihren Arbeitsplätzen den richtigen Atemschutz einsetzen können.

Es wurden bereits Dutzende von Produkttypen mit positivem Ergebnis geprüft und Millionen von Masken verkehrsfähig gemacht. ©Depositphotos/tendo23

Um dem akuten Mangel an Atemschutzmasken in Pandemiezeiten zu begegnen, existiert seit Ende März 2020 für Deutschland ein Schnelltest, der die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2 pragmatisch überprüft. Inzwischen wurden bereits Dutzende von Produkttypen mit positivem Ergebnis geprüft und Millionen von Masken damit verkehrsfähig gemacht. 

„Eigentlich ist der so geprüften CPA exklusiv für die Versorgung des Gesundheitswesens zum Schutz vor dem Virus gedacht“, sagt Dr. Martin Liedtke, Koordinator für Persönliche Schutzausrüstung im IFA. Trotzdem werde CPA inzwischen vielerorts im Handel angeboten, und wer Bedarf hat, greife natürlich zu. Liedtke: „Darunter sind sicher auch Betriebe, die filtrierenden Atemschutz grundsätzlich für die verschiedensten Tätigkeitsbereiche benötigen, zum Beispiel an Arbeitsplätzen mit hoher Staubbelastung oder für den Umgang mit Kühlschmierstoffen.“

CPA ist für den Laien oft nicht von sonst üblichem, zertifiziertem Atemschutz zu unterscheiden. Aber: CPA ist keine Persönliche Schutzausrüstung gemäss der Europäischen Prüfnorm EN 149 für filtrierende Halbmasken. Er ist in puncto Schutzwirkung nicht mit Atemschutz gleichzusetzen, der nach dieser Prüfnorm zertifiziert wurde. CPA soll gegen das Virus schützen. „Das heisst aber nicht automatisch, dass die Atemschutzmasken auch gegen sonstige luftgetragene Schadstoffe, zum Beispiel ölhaltige Aerosole mit teils krebserzeugenden Inhaltsstoffen, Schutz bieten“, sagt der IFA-Experte. 

Weiterführende Informationen

www.dguv.de

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