Impfen muss freiwillig bleiben!

Das geplante Masernschutzgesetz für Deutschland ist auf dem Weg durch das Gesetzgebungsverfahren. Wenn es wie geplant im März 2020 in Kraft tritt, wird es eine massive Einschränkung auch des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit nach sich ziehen. Medizinisches Personal (inkl. aller Heilpraktiker und Ärzte), Kita-Kinder (Kindertagesstätten) und schulpflichtige Kinder, sowie Lehrer und Erzieher sollen zwangsgeimpft werden mit Impfstoffen, für die es seit ihrer Entwicklung und Zulassung keine ausreichenden Sicherheitsstudien gibt und die nachweislich massiv kontaminiert mit Fremdstoffen sind.

Medizinisches Personal, Kita-Kinder und schulpflichtige Kinder, sowie Lehrer und Erzieher sollen in Deutschland ab 2020 zwangsgeimpft werden. © Depositphotos/Esbenklinker

Wer die Impfung ablehnt, wird mit Zwangsgeldern belegt. Weder Ärzte noch Behörden kennen die genauen Inhaltsstoffe der Impfungen, denn sie fallen zum grossen Teil unter das Betriebsgeheimnis der Hersteller. Unabhängige Untersuchungen werden von Behördenseite und Politik ignoriert, eine Offenlegung der Inhaltsstoffe vom Hersteller nicht verlangt!

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss der Bundesrat nicht dem Gesetzentwurf zustimmen, aber: nach Art. 76 GG muss dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Gesetzentwurf ist deshalb am 09.08.2019 an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Dieser hat 6 Wochen Zeit zuzustimmen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen (Art. 76 GG).

Der Bundesrat wird über den Entwurf wohl in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 04.09.2019 beraten und in der Sitzung am 20.9.2019 beschliessen.

Demonstration in Berlin am Samstag, 14.9.2019, 11 Uhr Treffen am Brandenburger Tor

Quelle und weitere Infos:

Libertas & Sanitas e. V. www.libertas-sanitas.de

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