Internationale Polizei-Aktion gegen Android-Trojaner

Ende Mai gelang einer internationalen Aktion unter Leitung von Europol und der Niederlande ein Schlag gegen den Banking-Trojaner «Flubot». In der Schweiz waren die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) involviert.

Bundesanwaltschaft
Bild: Pixabay

Ein Android-Trojaner, der mittels SMS-Nachrichten beliebige Mobiltelefone infizierte, blieb eineinhalb Jahre lang unentdeckt. Der Banking-Trojaner richtete auch in der Schweiz erheblichen Schaden an, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Weltweit fielen der Schadsoftware Millionen von Nutzerinnen und Nutzer zum Opfer. Die Täterschaft sei jedoch bis heute nicht ermittelt, wie es in einer Mitteilung des Bundes heisst.

In der Schweiz waren bereits diverse Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Serie von Smishing-Fällen (Phishing über SMS) im Gange, die mit der Malware «Flubot» zwischen April und Juli 2021 begangen wurden. Die Bundesanwaltschaft eröffnete daraufhin im April 2022 ein Strafverfahren gegen Unbekannt.

Durch eine SMS verbreiteten die Täter einen Link zur vermeintlichen Verfolgung eines Pakets. Wer den Link anklickte, installierte sich den Trojaner und ermöglichte der Täterschaft Zugriff auf Kontaktdaten, Passwörter, E-Banking-Informationen, SMS und Daten von Onlinekonten.

Nun gelang ein Schlag gegen die Schad-Software. Die internationale Operation erfolgte durch elf beteiligte Länder. In der Schweiz waren die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) federführend.

Kooperation unter Staaten, Behörden und Wirtschaft

Bundesanwaltschaft und Fedpol arbeiteten laut eigenen Angaben eng mit Kantonspolizeikorps, dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC), den Telko-Anbieter und der «Switch» zusammen. Der niederländischen Polizei ist es im Rahmen der gemeinsamen Aktion gelungen, die Verbreitung der Malware zum SMS-Phishing zu deaktivieren und die Infrastruktur der Täterschaft zu stören. Die Ermittlungen der mutmasslichen Täterschaft seien jedoch noch im Gang.

Quelle: Bundesanwaltschaft

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